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Allgemeinverordnung des Landkreises Geflügelpest - Huhn und Ente unter Verschluss

Von Volker Langner 27.11.2014, 02:09

Stendal l Die Angst vor der Geflügelpest geht um. Um ihre Einschleppung durch Wildvögel in Geflügelbeständen zu vermeiden, hat der Landkreis Stendal gestern eine Allgemeinverordnung erlassen. Inhalt: Sämtliches gehaltenes Geflügel - aufgelistet sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse - sind ab sofort ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer speziellen Vorrichtung zu halten. Damit soll das Eindringen von Wildvögeln in diese Bestände verhindert werden.

Aufgrund seiner Gewässerprägung wird der Landkreis nämlich als einheitliches Risikogebiet bewertet. In einer Pressemitteilung begründet Kreistierarzt Thoralf Schaffer unter anderem, dass der Landkreis "Rast- und Durchzugsgebiet für wildlebende Wat- und Wasservögel ist". Da das Virus in Deutschland bei einer Wildente nachgewiesen wurde, müsse von einer möglichen Übertragung durch Wildvögel ausgegangen werden, macht er in diesem Zusammenhang deutlich.

Die Geflügelhalter sollten eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen beachten: So sollten die Tiere nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, Futter und Einstreu sollten für Wildvögel nicht erreichbar sein, Ställe sollten nur mit sauberen Schuhwerk, am besten Plastiküberziehern, betreten werden.

Wie der Landkreis auf Volksstimme-Nachfrage informierte, existieren im Kreis etwa 20 Geflügelhaltungen mit mehr 1000 Tieren. Zudem sind rund 3300 sogenannte Kleinhaltungen registriert.