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Es bleibt dabei: 27-Jähriger muss 5400 Euro zahlen Tödlicher Unfall: Geldstrafe

09.12.2014, 01:13

Von Wolfgang Biermann

Stendal l Sind 5400 Euro an Geldstrafe zu viel für den fahrlässig durch Nichtbeachtung eines Stoppschildes verursachten Tod eines Menschen? Auf dieses Frage reduzierte sich in der Vorwoche ein emotionsgeladener Berufungsprozess am Landgericht Stendal, der nach einer knappen Stunde mit der Rücknahme der Berufung endete.

Ein 27-jähriger Lkw-Fahrer aus Niedersachsen war angeklagt, am 1. August vorigen Jahres um 5.15 Uhr mit seinem Sattelzug ohne anzuhalten vom Firmengelände des Zellstoffwerkes bei Arneburg auf die vorfahrtsberechtigte Straße Richtung Goldbeck gefahren zu sein. Ein Kradfahrer, der von links kam, hatte keine Chance. Seine BMW kollidierte mit der Zugmaschine. Das Opfer, das möglicherweise zu schnell in der Tempo-50-Zone unterwegs war, erlag noch an der Unfall- stelle seinen schweren Verletzungen.

Mit mindestens 18 km/h am Stoppschild vorbei

Wegen fahrlässiger Tötung hatte das Amtsgericht am 3. Februar den Lkw-Fahrer zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen von je 45 Euro (5400 Euro) verurteilt. Strafrichter Ulrich Lentner hatte sein Urteil auf das Geständnis des Lkw-Fahrers, vor allem aber auf das Gutachten eines Verkehrssachverständigen gestützt. Der hatte anhand des Fahrtenschreibers des Sattelzuges nachgewiesen, dass dieser mit mindestens 18 km/h an Stoppschild und Sichtlinie vorbei gefahren ist.

Der Kradfahrer sei wohl mit etwa 53 bis 92 km/h gefahren und trage eine gewisse Mitschuld, die Hauptschuld sprach der Gutachter aber dem Lkw-Fahrer zu. Demnach habe er freie Sicht auf die vorfahrtsberechtigte Straße gehabt und hätte den Motorradfahrer sehen müssen.

Gegen das Amtsgerichtsurteil hatte der Lkw-Fahrer Berufung eingelegt, diese aber auf das Strafmaß beschränkt. Er wollte eine Reduzierung erreichen. Seinen Job als Lkw-Fahrer habe er aufgegeben, verdiene aber im neuen Job etwas weniger, sagte der bislang rechtlich Unbescholtene.

Im Beisein der als Nebenklägerin am Prozess teilnehmenden Witwe des Opfers gab der gelernte Landwirt an, dass er noch heute unter den Folgen des Unfalls leide. Er sei deshalb auch in psychisch-therapeutischer Behandlung gewesen und meide seither das Autofahren.

27-Jähriger zieht Berufung zurück

Indes machte ihm Richterin Sabine Becker "nach vorläufiger Würdigung" wenig Hoffnung auf ein anderes Urteil. "Das ist ein angemessenes Strafmaß", befand auch Staatsanwalt Thomas Kramer. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger zog der 27-Jährige dann seine Berufung zurück. Unter Tränen umarmten sich nach Prozessende der Angeklagte und die Witwe, die bislang noch kein Geld von der Versicherung gesehen hat.