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Verantwortliche verweisen auf Gesetzesgrundlage Das zu lange Warten auf den Notarzt

09.12.2014, 01:14

Salzwedel (me/zä) l Das Schicksal einer 28-jährigen jungen Frau, die vergangene Woche auf dem Salzwedeler Weihnachtsmarkt starb (die Volksstimme berichtete), lässt Zweifel an der notärztlichen Versorgung in den beiden altmärkischen Kreisen aufkommen. Denn viele Menschen können nicht verstehen, dass der Notarzt anstatt nach 20 Minuten, wie es im Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt festgeschrieben ist, erst nach 41 Minuten eingetroffen ist. Die Frau war trotz des intensiven Einsatzes der beiden Rettungssanitäter vermutlich an einer Bratwurst erstickt.

Im Rettungsdienstgesetz ist unter anderem festgeschrieben, dass der jeweilige Landkreis so mit Rettungswagen und Fahrzeugen ausgestattet wird, dass in 95 Prozent aller Fälle ein Rettungswagen in 15 und ein Notarztfahrzeug in 20 Minuten am Einsatzort eintreffen muss. "Der Gesetzgeber hat die 95 Prozent als Mindestmaß eingesetzt, da es nie auszuschließen ist, dass der Notarzt, in dessen Gebiet der Einsatzort liegt, aus nicht verschuldetem Anlass die Hilfsfrist nicht einhalten kann", betont Birgit Eurich, Pressesprecherin des Altmarkkreises, gegenüber der Volksstimme.

So wie in diesem Fall, in dem der Notarzt aus Salzwedel bereits zu einem anderem Unfallort gerufen worden war. Deshalb musste der Notarzt der Rettungswache Klötze alarmiert werden. Die Kassenärztlichen Vereinigung, die das Notarztsystem finanziert, hat aufgrund eines Gutachtens die Zahl der Notärzte für Salzwedel festgelegt: Einen. "Der Altmarkkreis hat dem Gesetz dergestalt Rechnung getragen, dass seit geraumer Zeit drei Notarztstützpunkte im Altmarkkreis Salzwedel etabliert sind", erklärt die Kreissprecherin.