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Abfallwirtschaftskonzept empfiehlt Neuregelung zum Verbrennen von Nichtkompostierbarem Gartenfeuer nicht mehr zeitgemäß

Von Egmar Gebert 09.12.2014, 02:18

Immer dann, wenn im Frühjahr und im Herbst die Gartenfeuer qualmen, werden sie zum Stein des Anstoßes. Das neue Abfallwirtschaftskonzept greift das Thema auf, nennt mögliche Alternativen.

Stendal l Das Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises analysiert die Situation in diesem Bereich und hat vor allem eines nachzuweisen: Entsorgungssicherheit. Der im Landkreis produzierte Abfall muss erfasst, sortiert, entsorgt oder besser noch verwertet wird.

So wenig Müll wie in keinem anderen Landkreis

Mit dem jetzt vorliegenden Konzept - es soll am 18. Dezember vom Kreistag beschlossen werden und bis zum Jahr 2020 gelten - sieht Rüdiger Oetjen-Dehne den Landkreis auf einem guten Weg. Oetjen-Dehne ist Geschäftsführer der Berliner Umwelt- und Energie-Consult GmbH (u.e.c.), die das neue Abfallwirtschaftskonzept im Auftrag des Landkreises und gemeinsam mit dessen ALS Dienstleistungsgesellschaft erarbeitet hat. Im Kreisausschuss stellte er das rund 100-seitige A-4-Heft den Mitgliedern des Kreisausschusses vor.

"Ich kenne nur noch einen Landkreis in Deutschland, in dem geringere Hausmüllmengen als im Landkreis Stendal anfallen", so der u.e.c.-Chef. Wie bereits berichtet, "produziert" der Landkreis Stendal 69 Kilogramm Hausmüll pro Einwohner und Jahr. Zum Vergleich: Im Land Sachsen-Anhalt wurden im Jahr 2012 im Durchschnitt 152 Kilogramm Hausmüll pro Kopf erfasst.

Wenig Hausmüll auf der einen, gute Mülltrennung auf der anderen Seite. Papier, Leichtverpackungen, Altglas, Schrott - überall glänzt der Landkreis mit höheren Erfassungswerten, als sie im Landesdurchschnitt erreicht werden.

Das trifft auch auf den Bio-Müll zu. Doch nichts ist so gut, dass man es nicht noch besser machen könnte, leitete Oetjen-Dehne den Teil seiner Darlegungen ein, mit denen er neben anderen ein sehr sensibles Thema im Landkreis Stendal beleuchtete: "Angesichts der rechtlichen Anforderungen wird sich der Landkreis auf die Abschaffung beziehungsweise Einschränkung der Verbrennungsordnung einstellen müssen." Welche Alternativen es zum Verbrennen von Gartenabfällen geben könnte, ist einer der Schwerpunkte des neuen Abfallwirtschaftskonzeptes.

Dazu, wie viele Gartenabfälle im Landkreis verbrannt werden, macht das Konzept keine Angaben. Es legt jedoch vergleichende Untersuchungen aus dem Saalekreis und dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld zugrunde und kommt zu dem Schluss, dass "in ländlichen Gebieten überschlägig 10 bis 20 Kilogramm pro Einwohner und Jahr verbrannt werden." Wohin mit diesen Gartenabfällen, wenn sie nicht mehr verbrannt werden dürften?

Erste Möglichkeit: Die Bio-Tonne. 14-täglich kann sie herausgestellt werden. Die Regel aber sei, so die Ergebnisse der Untersuchungen des Abfalliwirtschaftskonzeptes, dass sie nur alle drei bis vier Wochen geleert wird und im Durchschnitt nur zu 70 Prozent gefüllt sei. Die darauf fußende Rechnung soll belegen, dass die derzeit verbrannten Gratenabfälle theoretisch in den Biotonnen Platz hätten.

Zweite Biotonne und gerechte Gebühren

Sollte diese eine Biotonne nicht reichen, schlagen die Autoren des Konzeptes vor, den Haushalten eine zweite Bio-Tonne zu "verursachergerechten, separaten Gebühren in Abhängigkeit vom Tonnenvolumen und der Leerungshäufigkeit" zur Verfügung zu stellen.

Reserven sieht das Konzept auch in den Selbstanlieferungskarten, von denen zwei je Haushalt dem Abfallkalender beigelegt sind. Sie würden "eher gering in Anspruch genommen".

Die abschließende Einschätzung im Abfallwirtschaftskonzept zur Frage der Gartenabfallverbrennung:

"Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Landkreis mit der flächendeckend angebotenen Biotonne sowie der Anliefermöglichkeit an sieben Annahmestellen im Landkreis über ein Erfassungssystem verfügt, welches auch im Fall eines Verbrennungsverbotes geeignet ist, den zu erwartenden Anstieg der überlassenen Bioabfallmenge aufzunehmen."