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Tangerhütter lässt Prozess platzen Wegen Käse-Klau in den Knast

11.12.2014, 01:10

Von Wolfgang Biermann

Stendal l Wegen Raubes von Käse und Margarine im Gesamtwert von 6,07 Euro aus einem Discounter sollte sich in der Vorwoche ein 24-Jähriger aus Tangerhütte vor dem Amtsgericht in Stendal verantworten.

Doch schon zum zweiten Mal zog er es vor, nicht zu erscheinen. Wobei beim zweiten Mal die Polizei als eine Art Bringedienst fungieren sollte. Die Beamten trafen den Angeklagten aber nicht zu Hause an, um ihn vorführen zu können. "Schön blöd", kommentierte Strafrichterin Petra Ludwig das Verhalten des jungen Mannes. Der hat noch keinen Strafregistereintrag. Gegen ihn wur den bislang lediglich mehrere Ermittlungsverfahren geführt, die aber letztlich eingestellt wurden. Blöd deshalb, weil Richterin Ludwig nunmehr auf Antrag von Staatsanwältin Claudia Rohde Haftbefehl erließ. Das bedeutet, dass der Angeklagte, sofern er aufgegriffen wird, bis zum erneuten Prozesstermin ins Gefängnis kommt. Möglicherweise über Weihnachten.

Ladendiebstahl oder gar ein Raub?

Zum zweiten Mal waren in der Vorwoche nicht nur der Verteidiger des Angeklagten, sondern auch zwei Verkäuferinnen des Tangerhütter Discounters gekommen, ohne als Zeugen vernommen zu werden.

Laut Anklage soll der 24-Jährige am 8. Januar dieses Jahres in der Straße der Jugend zwei Päckchen Käse und ein Päckchen Margarine in seinen Rucksack gesteckt haben. Als ihn die beiden Verkäuferinnen darauf ansprachen, soll er das Diebesgut nicht hergegeben, sondern es verteidigt haben. Von "Wegschieben" der Verkäuferinnen ist die Rede. Ob er das Diebesgut tatsächlich in "Beutesicherungsabsicht" mit Gewalt verteidigte, ist bislang ungeklärt. Wie Staatsanwältin Rohde der Volksstimme sagte, ist das, sofern sich der Tatvorwurf erhärten lässt, räuberischer Diebstahl. Dieser sei einem Raub gleichgesetzt.

"Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt (...), um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, ist gleich einem Räuber zu bestrafen", heißt es dazu im Strafgesetzbuch. Raub wird im Regelfall "mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft." Auf Ladendiebstahl stehe hingegen nur Gefängnis bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.