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Schulverwaltungsamt stellt Statistik zur Schulpflichtverletzung vor 218 Schüler schwänzten im vorigen Schuljahr Unterricht

Von Doreen Schulze 19.12.2014, 02:15

Stendal l Einen Überblick über Schulpflichtverletzungen seit dem Schuljahr 2010/2011 gab Andreas Uiffinger vom Schulverwaltungsamt den Mitgliedern des Schul-, Sport- und Kulturausschusses des Landkreises Stendal. Als Verletzung der Schulpflicht wird definiert, wenn Schüler unentschuldigt dem Unterricht sowie anderen schulischen Aktivitäten fern bleiben. Eine Schulpflichtverletzung liege auch dann vor, so Uiffinger, wenn Unterrichtsmittel fehlen.

Die Schulen melden dem Schulverwaltungsamt regelmäßig und zeitnah Schulpflichtverletzungen. Bei einer Anhörung vergewissert sich Uiffinger, ob tatsächlich eine Verletzung der Schulpflicht vorliege. Ist dies so, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit Bußgeld geahndet wird. Anders als in vielen Landkreisen wird ein solches Bußgeldverfahren im Landkreis Stendal nicht an das Ordnungsamt weitergereicht, sondern bleibt den Händen des Schulverwaltungsamts.

Uiffinger stellte die Zahlen der Schulpflichtverletzungen in den Schuljahren 2010/11, 2011/12 und 2013/14 vor. Weil im Schuljahr 2012/13 wegen des Hochwassers Schüler den Unterricht nicht besuchen konnte, bleibt dieses Schuljahr in der Statistik außen vor. Im Grundschulbereich schwänzten 2010/11 insgesamt 0,69 Prozent der Schüler im Landkreis den Unterricht, 2011/12 waren es 0,46 Prozent, 2013/14 0,74 Prozent. In den Sekundar- und Gemeinschaftsschulen verletzten 2,74 Prozent der Schüler in 2010/11 die Schulpflicht. 2011/12 waren es 2,8 und zuletzt 2,65 Prozent. An Gymnasien bleiben Schüler nur selten dem Unterricht unentschuldigt fern. Waren es 2010/11 nur 0,04 und 2011/12 0,03 Prozent stieg die Zahl 2013/14 auf 0,13 Prozent. In Förderschulen waren es 2010/11 6,98 Prozent, im Folgejahr 6,94 und im vorigen Schuljahr 8,88 Prozent; in Berufsschulen 2010/2011 3,48 Prozent, 2011/12 3,14 Prozent und im Vorjahr 2,60 Prozent. Für das vorige Schuljahr bedeutet dies, dass bei einer Gesamtzahl von 12 459 Schüler im Landkreis 218 die Schulpflicht verletzt haben. Es liefen 335 Bußgeldverfahren.