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Untersuchung zur Festlegung von Obergrenzen für Sozialhilfeempfänger ist angelaufen 29,5 Millionen Euro für Mieten

Von Volker Langner 24.12.2014, 02:14

Gegenwärtig läuft im Landkreis Stendal eine sogenannte Mietwerterhebung. Es geht um die finanzielle Unterstützung von Sozialhilfeempfängern.

Stendal l Zwischen 302,40 und 316,20 Euro bewegt sich die Mietobergrenze für Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger sowie für Asylbewerber, für die der Landkreis Stendal die Mietkosten übernimmt. Eingerechnet sind dort die sogenannten kalten Betriebskosten, zu denen beispielsweise Straßenreinigung, Müllentsorgung und Licht in Hausaufgängen zählen. Die gegenwärtige Richtlinie gilt im Kreis seit Ende 2011.

Ist sie noch angemessen? Das muss der Kreis jetzt prüfen und nimmt dazu eine Untersuchung vor. Im Amtsdeutsch: eine Mietwerterhebung. "Es handelt sich hier bereits um die zweite Mietwerterhebung nach 2010", informiert Kreissprecherin Angela Vogel, die anfügt: "Die neue Erhebung ist gesetzlich vorgeschrieben und hat alle vier Jahre zu erfolgen."

4500 Fragebögen gingen auf die Reise

Aus diesem Grund wurden im vergangenen Monat 4500 Fragebögen an Mieter verschickt. Zusätzlich erfolgt eine Erhebung bei Vermietern, wozu Genossenschaften, Gesellschaften und Private gehören. Ziel sei es, "die aktuellen Richtwerte gemäß Bundessozialgerichtsurteil für das unter Mietwertsegment im Landkreis Stendal" zu erheben und festzulegen, heißt es aus dem Landratsamt.

Dieser Mietspiegel soll bis Ende März kommenden Jahres vorliegen und dann auch als Kompass für die Unterkunftskosten angewendet werden. Dabei handelt es sich übrigens um eine Verwaltungsvorschrift, die keinen Beschluss des Kreistages notwendig macht. Allerdings sollen die Mitglieder des Sozialausschusses informiert werden.

Kreis unterstützt 9328 Bedarfsgemeinschaften

Wie Vogel auf Volksstimme-Nachfrage erklärt, seien durch die Mietwerterhebung "Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt im Sinne einer generellen Anhebung" nicht vorgesehen. Sie diene dazu, "einen grundsicherungsrelevanten Mietpreis für Leistungsberechtigte nach dem SGB II, XII und Paragraph Asylbewerberleistungsgesetz festzulegen".

In diesem Jahr unterstützt der Landkreis Stendal 9328 Bedarfsgemeinschaften - dazu zählen Einzelpersonen, Familien und Lebensgemeinschaften - und gibt dafür rund 29,5 Millionen Euro aus.