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54-Jährige muss 1050 Euro Geldstrafe zahlen und ein Jahr ohne Fahrerlaubnis auskommen Mit 2,56 Promille beim Wenden in den Straßengraben

03.01.2015, 07:49

Stendal l Mit einer Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro und einem einjährigen Entzug der Fahrerlaubnis ahndete das Amtsgericht die Trunkenheitsfahrt einer 54 Jahre alten Frau auseinem Ort nördlich von Stendal.

Mit 2,56 Promille Alkohol im Blut war sie am 20. September dieses Jahres gegen 19 Uhr mit ihrem Auto unterwegs. Auf einer Ausfallstraße ihres Heimatortes wollte sie wenden, landete dabei aber rückwärts im Straßengraben. Ohne Hilfe kam sie mit ihrem Pkw da nicht wieder heraus. Die herbeigerufenen Polizeibeamten bemerkte Alkohol in der Atemluft. Und so kam es zu Blutentnahme und zum vorläufigen Einziehen der Fahrerlaubnis vor Ort.

Gegen einen schriftlich erlassenen Strafbefehl des Amtsgerichts, der eine Geldstrafe über 1500 Euro beinhaltete, legte sie Einspruch ein. Deshalb kam es kurz vor Weihnachten zur Verhandlung. Die 54-Jährige gab die Fahrt unter Alkohol unumwunden zu. Sie hätte große familiäre Probleme gehabt und habe deshalb zur Flasche gegriffen, erklärte die Ersttäterin. Jetzt sei sie in Behandlung und gehe außerdem regelmäßig zur Suchtberatung der Caritas. Freiwillig unterziehe sie sich in zyklischen Abständen Laboruntersuchungen zum Nachweis ihrer Abstinenz, ergänzte ihre Verteidigerin. Mit ihrem Einspruch gegen den Strafbefehl wolle sie nur eine geringere Geldstrafe erreichen, weil das Gericht von einem höheren Einkommen ausgegangen sei. Demnach habe sie keine 1500, sondern nur 900 Euro Netto in ihrer Lohntüte.

MPU kündigtsich als Hürde an

Und so beantragte sie die Senkung der tatsächlichen Tagessatzhöhe von 50 auf 35 Euro. Und damit 900 Euro Geldstrafe insgesamt und nicht 1500 Euro, wie es im Strafbefehl hieß. Die Anzahl der ausgeurteilten Tagessätze war mit 30 gleichgeblieben. "2,56 - das war schon eine gewaltige Promillezahl", stellte Strafrichter Thomas Schulz fest. Er sagte der rechtlich bislang Unbescholtenen Angeklagten eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) als Hürde zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach einem Jahr voraus.

Noch im Gerichtssaal nahm die 54-Jährige das Urteil an.