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Wie es bei der Briefwahl zur Rathaus-Panne kam, die eine Fälschung erst möglich machte (Teil 1) "Das könne mal gemacht werden"

03.01.2015, 07:49

Stendal hat 2014 landesweit Schlagzeilen gemacht. Die Stadtratswahl dürfte 2015 komplett wiederholt werden. Die massive Fälschung der Briefwahl lässt kein reguläres Ergebnis zu. Wie konnte es dazu kommen? Eine Spurensuche in zwei Teilen.

Stendal l Es sind zwei Sätze, auf die es ankommt. Und der zweite davon ist neu. Veröffentlicht am 20. Dezember 2013 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes: "An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die bevollmächtigte Person vom Wahlberechtigten bereits auf dem Wahlscheinantrag benannt wurde oder die Berechtigung zum Empfang (...)durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. (...) Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern." So steht es in der Kommunalwahlordnung des Landes, Paragraph 25, Absatz 6a.

"So kompliziert ist das nicht."

Staatsminister Rainer Robra (CDU)

Für Mitarbeiter von Verwaltungen ist es Routine: "Sie haben Verordnungen nachzuvollziehen." So erklärte es Staatskanzlei-Chef Rainer Robra (CDU) am 12. Dezember im Landtag. Dies sei im Fall der Briefwahl-Vollmachten im ganzen Land gelungen. Nur in Stendal nicht. "So kompliziert ist das nicht", ließ der Staatsminister anklingen, dass ihm für diesen Fehler jegliches Verständnis fehlt.

"Dafür habe ich die politische Verantwortung übernommen."

Stadtwahlleiter Axel Kleefeldt

"Gesetze gehen in den Umlauf der Stadtverwaltung", sagte dazu im Sommer Stadtwahlleiter Axel Kleefeldt (CDU). Die Frage, ob die fünf mit der Briefwahl betrauten Bediensteten ausdrücklich auf diese Änderung hingewiesen wurden, verneinte er: "Dafür habe ich in der Stadtratssitzung (am 7. Juli - Anmerkung der Redaktion) die politische Verantwortung übernommen."

Kleefeldt wird übrigens erst Ende Februar 2014 vom Stadtrat zum Stadtwahlleiter ernannt. Zu diesem Zeitpunkt stand dann nämlich fest, dass Oberbürgermeister Klaus Schmotz (CDU) nicht Wahlleiter sein kann, da er selbst bei der Kreistagswahl kandidiert.

"Das kann schon mal passieren."

Oberbürgermeister Klaus Schmotz

Schmotz war übrigens etwas nachsichtiger als sein Parteifreund Robra: "Das war ein menschlicher Fehler. Dies kann schon mal passieren."

Allerdings war das Verordnungsblatt nicht die einzige Quelle für die Neuerung. Diese so genannte "Vierer-Regelung", die bereits bei Bundestags-, Europa- und Landtagswahlen galt, "wurde bereits in der Dienstberatung mit den Kreiswahlleitern am 3. Dezember 2013 besprochen", heißt es aus der Geschäftsstelle des Landeswahlleiters.

Die Vorbereitungen nehmen ihren Lauf: Das Protokoll dieser Dienstberatung geht im Januar an alle Kreiswahlleiter. Außerdem veröffentlicht das Land am 11. März einen 88 Seiten starken Durchführungserlass für die Europawahl und Kommunalwahlen am 25. Mai 2014. Unter Punkt 7 tauchen auf Seite 29 die beiden eingangs zitierten Sätze wieder auf.

Am 19. März lädt Kreiswahlleiter Carsten Wulfänger (CDU) die Vertreter der Gemeinden zu einer Beratung ein. "Es wurde neben vielen anderen Themen auch die Briefwahl erörtert. An dieser Beratung nahmen auch zwei Vertreter der Stadt Stendal teil", heißt es aus dem Landratsamt. "Das Thema der Herausgabe der vier Vollmachten" sei "auf Nachfrage erörtert" worden.

Was genau dann und zuvor im Rathaus wann durch wen passierte oder eben nicht passierte, ist eine der ungeklärten Fragen. Sie ist ein Schlüssel zu einer Panne, aus der ein Skandal wurde.

Holger Gebhardt galt in der CDU als Briefwahl-Spezialist. "Ich habe Freunde und Bekannte aktiv angesprochen, mich durch Briefwahl zu unterstützen", sagte er selbst dazu im Juni. "Ich bin schon einmal in der Praxis kläglich gescheitert, als ich nur auf das gesprochene Wort (,Ja, ich werde dich wählen am Wahltag`) vertraute und das Wahlergebnis dann mager war." Das war zehn Jahre zuvor, als sein erster Anlauf in den Stadtrat scheiterte.

2009 hatte Gebhardt bereits auf die Briefwahl gesetzt. 300 seiner damals 531 Stimmen bekam er aus der Briefwahl. Damals gab es noch keine Beschränkung für die Vollmachten - und auch keine Nachforschungen.

"Meine Strategie war die Konzentration auf die Briefwahl."

Ex-CDU-Stadtrat Holger Gebhardt

"Meine Strategie war die aktive Bewerbung und Konzen-tration auf die Briefwahl", sagte der damalige CDU-Stadtrat vor einem halben Jahr mit Blick auf sein Ergebnis bei der Stadtratswahl am 25. Mai: 689 Stimmen per Brief, nur 148 in den 37 Wahllokalen.

Der 41-Jährige nahm sogar eine Woche Urlaub, war in der Zeit auch für Vertraute nicht oder nur schwer zu erreichen. Das Ergebnis seiner "aktiven Bewerbung" landete auf dem Tisch der CDU-Kreisgeschäftsstelle in Stendal und bei Bekannten: Stapelweise Vollmachten - aber ohne den Namen des Bevollmächtigten. Häufig übrigens nicht im Vordruck auf der Wahlbenachrichtungskarte ausgestellt, sondern formlos auf einem DIN-A-4-Blatt.

Für die Wahlen am 25. Mai gab es zwei Wahlbenachrichtigungskarten - eine für die Europawahl und eine für die Kommunalwahlen. Während bei der Europawahl-Vollmacht ausdrücklich die Vierer-Regelung erwähnt wird und unterschrieben werden muss, fehlt dieser Passus auf der Wahlbenachrichtigungskarte zur Kommunalwahl.

Eine Fehlerquelle? Nicht aus Sicht des Landeswahlleiters. Die gesetzliche Vorschrift sei "unmissverständlich und eindeutig": "Die Bevollmächtigten haben die Entgegennahme von Wahlunterlagen für maximal vier Personen der Gemeinde vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versicheren." Diese können vor Ort auch "formlos" geschehen: "Die Umsetzung dieser Rechtsnorm ist - bis auf Stendal - landesweit ordnungsgemäß geschehen."

Holger Gebhardt hat übrigens nur für die Kommunalwahl, nicht aber für die zeitgleiche Europawahl Vollmachten gesammelt.

Der fehlende Passus muss bei den Christdemokraten jedenfalls eine Unsicherheit ausgelöst haben, der einen Test zur Folge gehabt haben soll: Eine erste Bevollmächtigte sucht im Mai mit mehr als vier Vollmachten das Briefwahllokal im Rathaus auf.

Was dann passierte, ist der zweite Schlüssel zu dem Skandal. Stadtwahlleiter Axel Kleefeldt bestätigte der Volksstimme im November, dass es daraufhin aus dem Rathaus telefonisch "eine Rücksprache beim Kreis" gegeben habe. Dort habe es dann ein Okay - "das könne mal gemacht werden" - gegeben.

"Dazu kann ich nichts sagen."

Landrat Carsten Wulfänger

Der Landkreis ließ Fragen der Volksstimme dazu offen. Im Dezember-Kreistag sagte Landrat Wulfänger auf Nachfrage von Katrin Kunert (Linke): "Dazu kann ich Ihnen nichts sagen."

Was dann bis zum 25. Mai passierte, ist bekannt - insgesamt zwölf Bevollmächtigte holen mehr als die vier erlaubten Wahlunterlagen ab. Am Ende sind es 189 Vollmachten - also 567 Stimmen, jeweils für die Stadtrats- und die Kreistagswahl.

Stimmen, die es so nicht hätte geben dürfen - und die aufgrund dieser Größenordnung die Sitzverteilung von Stadtrat und Kreistag beeinflusst haben könnten.

Stimmen durch Vollmachten, von denen nach heutigen Erkenntnissen, so Stadtwahlleiter Kleefeldt, "viele gefälscht" worden sind.

Teil 2 in einer der nächsten Ausgaben: Wie die Wahl-Panne herauskam, ein unerkannter Bevollmächtigter im Kreistag, die Kehrtwende des Stadtwahlleiters und die zu spät erkannten Folgen, nachdem die erste Fälschung im Juli offensichtlich war.