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Bei Stadtwahlleiter Axel Kleefeldt sind zehn Einsprüche gegen die Briefwahl-Wiederholung eingegangen "Somit ist das Ergebnis ungültig"

12.01.2015, 01:18

Stendal l Etliche Parteien, aber auch einzelne Bürger und Stadtwahlleiter Axel Kleeefeldt haben in der Frist bis Weihnachten Einspruch gegen das Ergebnis der Wiederholung der Briefwahl am 9. November im Rathaus eingelegt. Insgesamt liegen jetzt zehn Schreiben auf Kleefeldts Schreibtisch.
Über sie wird der Stadtrat auf einer Sondersitzung am 29. Januar zu entscheiden haben. Erstmals diskutiert werden sie bereits an diesem Donnerstag, wenn der neugebildete Wahlprüfungsausschuss um 18 Uhr im Kleinen Sitzungssaal zusammen kommt. Die Sitzung ist öffentlich.
Der Stadtwahlleiter selbst hat in seinem Einspruch - wie angekündigt - darauf verwiesen, dass das Aussortieren von elf Wahlbriefen am Abend der Wiederholungswahl wegen des Fälschungsverdachtes bei der Vollmacht für die Mai-Wahl zu einem "unrichtigen Wahlergebnis" geführt hat.
Eine nachträgliche Prüfung hatte ergeben, dass acht Wähler im Mai ordentliche Vollmachten abgegeben haben und somit ihre Stimmen hätten ausgezählt werden müssen (Volksstimme berichtete). Kleefeldt: "Daher ist festzustellen, dass die Ursache für den Verfahrensfehler in der Vorlage von gefälschten Vollmachten für die Beantragung von Briefwahlunterlagen anlässlich der Stadtratswahl im Mai 2014 liegt."
Dieser Fehler wird in nahezu allen Schreiben angeführt. Doch viele gehen bei ihrem Einspruch noch weiter.
Einige gehen von noch mehr Fälschungen aus
Für die Linke zweifelt Werner Schmidt als Vorsitzender des Stadtparteivorstandes vor dem Hintergrund der gefälschten Vollmachten die Rechtmäßigkeit des Wählerverzeichnisses an. Da nicht alle Briefwahlunterlagen bis zum Tag der Wiederholungswahl überprüft waren, gehen die Linken überdies von einer noch höheren Zahl der Fälschungen aus, als bislang bekannt.
In diese Richtung zielen auch Reinhard Weis für den SPD-Ortsverein Stendal und Olaf Lincke für die Piratenpartei. Die Sozialdemokraten sind zudem der Überzeugung, dass die Stimmen für Holger Gebhardt bei der Wiederholungswahl nicht für die CDU hätten gewertet werden dürfen. Sie monieren auch eine Wählerbeeinflussung in einem kleineren Stendaler Betrieb, wo Mitarbeiter während der Arbeitszeit von Holger Gebhardt zum Wahllokal gefahren worden sind und auch eine Aufwandsentschädigung von zehn Euro erhalten haben sollen. Weis: "Wir sind der Auffassung, dass auch diese Briefwahl- unterlagen hätten aussortiert werden müssen, weil sie keine freie und geheime Stimmabgabe darstellen."
Für den FDP-Ortsverband hält es deren Vorsitzende Astrid Bleißner für "fehlerhaft", die Stimmzettel am 9. November "überhaupt auszuzählen und nicht auf das Ergebnis der Wahlprüfung über die Unregelmäßigkeit zu warten". FDP-Stadtrat Michael Kühn reichte ein gleichlautendes Schreiben ein. Es schließt mit der Feststellung: "Somit ist das Ergebnis der Wahl vom 9. November ungültig."
Als Privatpersonen haben auch Tom Klein und Daniel Gast nahezu gleichlautende Einsprüche eingereicht. Beide gehören dem Kreisvorstand der Alternative für Deutschland (AfD) an. Sie halten den langen Zeitraum zwischen der Wahl im Mai und der Briefwahlwiederholung im November nicht für vertretbar. Viele Wähler hätten sich "im Hinblick auf die aktuellen Geschehnisse" womöglich anders entscheiden. "Diesen Vorteil beziehungsweise diese Möglichkeit hatten nun nur die Briefwähler." Klein will zudem wissen, welche Kosten entstanden sind: "Es kann nicht sein, dass der Steuerzahler für diese Fehlverhalten haftet."
Einspruch war "Pflicht als mündiger Bürger"
Thomas Larek argumentiert bei seinem Einspruch mit Blick auf die zehn Wähler, die am Wahltag im Wahllokal bereits als Briefwähler registriert waren, was aber gar nicht der Fall war: "Das bedeutet, dass bereits zu diesem Zeitpunkt der Stadtwahlleiter Kenntnis von Manipulationen bei der Stadtratswahl hätte haben müssen."
Das kürzeste Schreiben hat Sebastian Schmidt verfasst. Angesichts der "massiven Wahlfälschung betrachtet er seinen Einspruch "als meine Pflicht als mündiger und wahlberechtigter Bürger meiner Heimatstadt Stendal".