1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Kneipengast und Polizisten geschlagen

Ein Jahr Haft für 25-jährigen Schläger Kneipengast und Polizisten geschlagen

20.01.2015, 01:11

Von Wolfgang Biermann

Stendal l Gleich zwei Mal hat sich ein vielfach vorbestrafter Stendaler der Strafverfolgung durch Flucht entzogen und damit sein Verfahren in die Länge gestreckt. So war der 25-Jährige im September vorigen Jahres trotz eines Haftbefehls nicht zum Prozess gekommen. Daraufhin war der Angeklagte am 14. Oktober festgenommen und ins Gefängnis gebracht worden. Am vergangenen Dienstag hat ihn das Amtsgericht wegen Körperverletzung in zwei Fällen, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und diverser Beleidigungen zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung und zur Zahlung von 300 Euro Schmerzensgeld an einen Polizisten verurteilt.

Alle Straftaten sind laut Urteil am 8. September 2012 begangen worden. Zunächst hat der Angeklagte demnach vor einem Tanzlokal in Stendals Süden grundlos einen Gast attackiert und gemeinsam mit einem gesondert verfolgten, schon verurteilten Mittäter krankenhausreif geschlagen.

Keine Bewährung

Am Nachmittag hat er bei einem Fußballspiel am Hölzchen zunächst mehreren Beamten der Magdeburger Schutzpolizei den sogenannten Stinkefinger gezeigt und dann einem von ihnen unvermittelt einen Faustschlag ins Gesicht versetzt. Der Identitätsfeststellung widersetzte er sich und trat um sich, wie zwei Polizisten aussagten. Sie seien von ihm mit Schimpfwörtern tituliert worden. Nach einem Alkoholtest im Revier, der 1,5 Promille ergeben hatte, kam er wieder auf freien Fuß. Just als die Polizisten, die ihn festgesetzt hatten, die Wache verließen. Und der 25-Jährige hatte nichts Besseres zu tun, als sie erneut mit Worten und Fingerzeig zu beleidigen.

Er könne sich an fast nichts mehr erinnern, gab der Angeklagte an. Er räumte aber ein, vor dem Tanzlokal den ersten Schlag geführt zu haben. Auf Nachfrage gab er an, dass er nicht nur Alkohol, sondern auch Rauschgift konsumiert hatte. Zu den Vorgängen auf dem Fußballplatz und vor dem Polizeirevier sagte er gänzlich anders aus als die Beamten. "Die Polizisten haben Streit gesucht", behauptete er.

"Ein umfassendes Geständnis sieht für mich anders aus", sagte die Staatsanwältin und forderte 18 Monate Haft. Der Verteidiger plädierte für ein Jahr - mit Bewährung. Doch dafür sah Strafrichter Thomas Schulz keine Möglichkeit. Der Angeklagte habe zum Tatzeitpunkt unter Bewährung gestanden. "Wer unter Bewährung straffällig wird, kriegt keine mehr", hieß es im Urteil. Den Haftbefehl hielt das Gericht aufrecht. "Sie waren längere Zeit unauffindbar, haben keine sozialen Bindungen und keinen festen Wohnsitz."