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Gerichtsbekannte Männer verurteilt Zwei Flaschen Schnaps, vier Monate Haft

22.01.2015, 01:00

Von Wolfgang Biermann

Stendal l Dubios: Das Amtsgericht hat unlängst in zwei voneinander unabhängigen Prozessen am selben Tag zwei Stendaler wegen Diebstahls von Spirituosen zu jeweils vier Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt.

Fall 1: Ein 36-Jähriger war beschuldigt worden, am 20. Mai vorigen Jahres in einem Discounter eine Flasche "Klaren" für 3,99 Euro und in einem benachbarten Supermarkt am 28. Mai eine Flasche Wodka für 10,99 Euro gestohlen zu haben. In beiden Fällen war er von Ladendetektiven erwischt worden. Er bestritt aber im Nachhinein vor Gericht die Diebstähle. Er hätte seinen Personalausweise verloren, und deshalb könne er selbst den Ausweis dem Ladendetektiv gar nicht vorgelegt haben. Allerdings verstrickte er sich immer mehr in Widersprüche und gab die vorgeworfenen Taten schließlich zu. Dafür gab`s dann für den gerichtsbekannten 36-Jährigen eine Gesamtstrafe von vier Monaten.

Fall 2: Der ihm am Prozesstag im Amtsgericht folgende Angeklagte soll laut Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft in einem Discounter in einem Ort bei Stendal zwei Flaschen Whisky gestohlen haben. Als der Filialleiter den 26-Jährigen mit dem Diebesgut im Rucksack verfolgte, soll er mit diesem um besagten Rucksack gerangelt haben. Das wäre rechtlich als räuberischer Diebstahl zu werten und mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu ahnden gewesen. Er will den Rucksack aber ohne Gegenwehr losgelassen haben, gab der Angeklagte an. Das bestätigte denn auch eine Zeugin, so dass es beim "einfachen Diebstahl" blieb. Dumm nur, dass sich der 26-Jährige am selben Tag umgehend in einen Zug gen Kreisstadt setzte und in Stendal eine Filiale derselben Handelskette aufsuchte, um dort eine Flasche Tequila ohne Bezahlung einzustecken. Er habe die Spirituosen zu Geld machen wollen, weil er spielsüchtig sei, gab der Angeklagte an. Weil aber auch er schon mehrfach mit Justitia in Konflikt gekommen ist, sah das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Thomas Schulz nur die Verhängung einer kurzen Haftstrafe als probates Mittel.