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Friedlichen Jugendlichen geschlagen Prozess endet mit Geldstrafe

03.02.2015, 01:26

Von Wolfgang Biermann

Stendal l Das Amtsgericht hat am vergangenen Freitag, am Ende des dritten Verhandlungstages und nach Anhörung von insgesamt 15 Zeugen, einen 28 Jahre alten Stendaler wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à fünf Euro (600 Euro) verurteilt. Ursprünglich war gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung angeklagt. Die war auch für den Staatsanwalt maßgeblich, der eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen à acht Euro (1120 Euro) gefordert hatte.

Mitangeklagter wurde freigesprochen

Der Strafrichter sah es als erwiesen an, dass der vielfach vorbestrafte Angeklagte am Abend des 29. März vorigen Jahres in einem Dorf bei Stendal einem heute 17-jährigen Gymnasiasten "wenigstens zwei Schläge mit der flachen Hand ins Gesicht verpasst" hat. Ob der junge Mann, der sich in einer Gruppe friedlicher Kinder und Jugendlicher befand, die gemeinsam mit dem Angeklagten in einer alten Molkerei unweit des Dorfes eine Party gefeiert hatten, diesen durch eine "möglicherweise patzige Antwort" zu der Tat provozierte, blieb für das Gericht letztlich ungeklärt. Im Urteil war diesbezüglich von einer "nicht stringenten Aussage" des Opfers die Rede. Ungeklärt blieb auch, ob ein zweiter Mann zugeschlagen hat. Der mitangeklagte Bruder (24) des Angeklagten war wie berichtet am ersten Prozesstag freigesprochen worden, weil er ein unwiderlegbares Alibi vorweisen konnte.

Verfahren wegen Falschaussage

Der Angeklagte hatte sowohl die Teilnahme an der Party als auch die Schläge bestritten. Da half auch ein Kumpel nicht, der als Zeuge einen anderen Hauptverdächtigen aus dem Hut gezaubert und diesen der Schläge bezichtigt hatte. Der Richter nannte diese Aussage "bedenklich". Der Staatsanwalt ging noch weiter und kündigte ein Verfahren wegen Falschaussage gegen den 24-jährigen Zeugen an.

Eine Fahrt ohne Fahrerlaubnis hatte der Angeklagte zugegeben, wobei er allerdings nur auf Feld- und Waldwegen gefahren sein will, eine weitere Fahrt im Wohngebiet Stendal-Stadtsee aber bestritten. Doch daran hatte das Gericht überhaupt keinen Zweifel. Zur Tatzeit stand der ledige Angeklagte - Vater von vier Kindern, die aber nicht bei ihm leben - unter Bewährung.

Wegen Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr war er bereits 2013 zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden, deren Aussetzung zur Bewährung möglicherweise nach der aktuellen Verurteilung nun widerrufen werden könnte, wie der Staatsanwalt der Volksstimme auf Nachfrage nach dem Prozess sagte.