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Einheitsgemeinde Bismark stellt 30 000 Euro für Zuwendungen bereit Für Zuwendungen erstmals eine einheitliche Richtlinie

Von Axel Junker 16.02.2015, 02:36

Ab sofort können Vereine, Ortschaften und Einrichtungen wie Schulen und Kitas bei der Einheitsgemeinde Anträge auf Zuwendungen stellen. In diesem Jahr steht ein Budget von 30 000 Euro zur Verfügung. Für das Prozedere wurde eine Richtlinie aufgestellt.

Bismark l Die Einheitsgemeinde Bismark hat für das laufende Jahr 30 000 Euro an Zuwendungen für Veranstaltungen, Maßnahmen und Vorhaben in den Haushalt eingestellt. Für die Verteilung der Zuwendungen gilt eine Richtlinie. Die liegt dem Stadtrat am 25. Februar zur Beschlussfassung vor.

Erstmals gibt es eine Zuwendungsrichtlinie, die für die gesamte Einheitsgemeinde gilt. Das jährliche Budget ist unabhängig von den Mitteln, die den Ortschaften zu ihrer eigenen Verwendung zur Verfügung stehen. Angeregt hatte das Einrichten eines "Fonds für Projekte, Jubiläen und weitere Anlässe sowie für Vereine, die überregional agieren" Stadtrat Dieter Klapötke im Namen der Allgemeinen Freien Wählergemeinschaft. Dabei hatte er die Aktienerlöse und Ausschüttungen aus Windkraftanlagen-Verträgen im Blick, die mit 130 000 Euro veranschlagt wurden.

Für das laufende Jahr stellt die Einheitsgemeinde also 30 000 Euro zur Verfügung, die per Zuwendungsrichtlinie (siehe auch Infokasten) verteilt werden. "Es handelt sich hier nicht um eine Vereinsförderung, sondern um einen Zuschuss für besondere Anlässe", stellte Dieter Klapötke im jüngsten Hauptausschuss fest. Die Zuwendungen seien nicht als kontinuierliche Förderung der aktuell 137 Vereine in der Einheitsgemeinde Bismark gedacht.

Stadtrat Dieter Schönhoff machte zum besseren Verständnis von möglichen Auslegungen der Richtlinie ein praktisches Beispiel auf: Ein Verein plant etwas, das insgesamt 1000 Euro kostet. Dann kann er bei einem Eigenanteil von 200 Euro und einem Zuschuss der Ortschaft in Höhe von 300 Euro die verbleibenden 500 Euro gemäß der Zuwendungsrichtlinie bei der Einheitsgemeinde beantragen. "Ist das so gemeint?", fragte Schönhoff sicherheitshalber. Der Hauptausschuss stimmte dem zu.

"Und die Zuwendungen sind über die Ortsbürgermeister bei der Einheitsgemeinde zu beantragen?", vergewisserte sich Stadtrat Eduard Stapel. "Was ist, wenn der Ortschaftsrat dagegen ist?" Dann greift die Richtlinie und es gibt nichts von der Einheitsgemeinde.