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Gericht Stendaler wegen sechs Anklagen vor Gericht

Von Wolfgang Biermann 17.02.2015, 01:32

Stendal l Wegen einer ganzen Reihe von Tatvorwürfen - vom vergleichsweise harmlosen Leistungsbetrug bis zum schwerwiegenden Raub - muss sich derzeit ein gerichtsbekannter Stendaler vor dem Amtsgericht verantworten. Konkret geht es für den 25-Jährigen, der gerade in anderer Sache eine Haftstrafe absitzt, in sechs Anklagen der Staatsanwaltschaft Stendal um Raub, Körperverletzung, Bedrohung sowie Verstoß gegen das Waffengesetz und Betrug. Hier eine kleine Auswahl: So soll der teilweise gemeinschaftlich mit gesondert verfolgten Mittätern handelnde ledige Vater eines Kindes am 9. September vorigen Jahres in Havelberg einem jungen Mann grundlos ins Gesicht geschlagen und dem Opfer unter anderen Geldbörse und Zigaretten abgenommen haben. Vor einem Supermarkt in Stendal-Stadtsee, so lautet eine weitere Anklage, hat er zuvor am 17. Februar einem ihm bekannten Mann eine Schreckschusswaffe an den Kopf gehalten und gedroht "Ich knall dich ab". Weiter wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, einer jungen Frau mit den Worten "sonst verkaufe ich dich ins Ausland", gedroht zu haben, wenn sie Anzeige gegen ihn erstatte.

Opfer mit Schlagstock und Waffe bedroht

Eine andere junge Frau habe er mit einem Schlagstock bedroht, lautet eine weiterer Tatvorwurf. Mit Schreckschusswaffe und Totschläger sollen mehrere junge Leute von ihm und weiteren Mittätern am 16. Februar 2014 bedroht worden sein, wobei die Worte "sonst jage ich euch eine Kugel in den Kopf" gefallen sein sollen. Vor einem Internat in der Werner-Seelenbinder-Straße ist am 23. Februar 2014 laut Anklage ein Lehrling grundlos von ihm geschlagen worden. Das hielt eine Überwachungskamera am Eingang des Hauses im Bild fest.

Vergleichsweise harmlos ist der Vorwurf des Leistungsbetruges gegenüber dem Jobcenter, bei dem es um 30 Euro ging und der eingestellt wurde, weil er im Vergleich zu den anderen Taten nicht ins Gewicht fällt.

Den Großteil der Tatvorwürfe bestreitet der Angeklagte, zudem könne er sich an Etliches aufgrund des Konsums von Alkohol nicht erinnern. Das war denn auch der Aufhänger für den Verteidiger, einen Antrag auf Begutachtung durch einen Gerichtspsychiater zu stellen. Folgt das Schöffengericht dem Antrag, steht die zwangsweise Unterbringung im Maßregelvollzug zur Suchttherapie im Raum.

Zeugen haben teilweise Erinnerungslücken

Sechs Zeugen wurden gehört, die zumeist an Erinnerungslücken litten, beziehungsweise die Geschehnisse anders in Erinnerung hatten, als sie in der Anklage stehen. Für den 18. Februar sind weitere Zeugen geladen. Dann entscheidet es sich, ob der Angeklagte begutachtet werden muss oder aber an diesem Tag der Prozess zu Ende gebracht werden kann.