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Aufhebung der Stallpflicht mit Ausnahmen

28.02.2015, 01:32

Stendal (vl) l Auf diese Nachricht haben Geflügelhalter lange gewartet: Die seit November geltende Stallpflicht für Geflügel in Sachsen-Anhalt wird am Montag, 2. März, bis auf einige Ausnahmen aufgehoben. Gestern informierte auch der Landkreis Stendal über diese Aufhebung.

"Nachdem im Landkreis Stendal am 31. Dezember 2014 bei zwei wildlebenden Stockenten hochpathogenes aviäres Influenza-Virus H5N8 festgestellt wurde, sind keine weiteren positiven Befunde mehr in Sachsen-Anhalt und den Nachbarländern erhoben worden", begründet die Landkreis in einer Pressemitteilung.

Allerdings gibt es Ausnahmen. Die Aufstallungspflicht bleibt in den Vogelschutzgebieten "Aland-Elbe-Niederung", "Untere Havel" und "Elbaue Jerichow" weiterhin bestehen. Wegen des bevorstehenden Frühjahrszuges von Wildvögeln wird in diesen Regionen das Infektionsrisiko für Hausgeflügel derzeit noch als hoch eingeschätzt. Betroffen sind davon folgende Orte und Ortslagen:

In der Aland-Elbe-Niederung: Beuster, Eickerhöfe, Klein Wanzer, Losenrade, Oberkamps, Pollitz, Scharpenlohe, Steinfelde, Stresow, Unterkamps, Wahrenberg, Wanzer, Werder.

In der Elbaue Jerichow: Bittkau, Bölsdorf, Fischbeck, Hämerten, Schelldorf.

An der Unteren Havel: Damerow, Ferchels, Garz, Jederitz, Klein Damerow, Kuhlhausen, Molkenberg, Neu Schollene, Nierow, Schollene, Velgast, Waldfrieden, Warnau, Wendisch Kirchhof.