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Gericht verhandelt über Kellereinbruch Verteidiger setzt auf Polizisten

17.03.2015, 01:20

Stendal l Auch beim zweiten Termin im Prozess um einen Einbruch in mehrere Keller am Stendaler Ostwall am 21. September 2013, bei dem sich einer der drei auf frischer Tat ertappten Diebe mit einem Müllsack tarnte, ist es nicht zum Urteils gekommen.

Wie berichtet, muss sich ein 23-jähriger gerichtsbekannter Stendaler als Mitglied des mit Teleskopschlagstöcken bewaffneten Trios vor dem Amtsgericht für diesen Einruch verantworten. Er behauptet, er hätte die Mittäter vom Einbruch abhalten wollen. Auch sei ein Einbruch überhaupt nicht geplant gewesen. Dagegen spricht indes, dass Bolzenschneider, Eisensäge und "Kuhfuß" bei den Tätern sichergestellt wurden. Die beiden ebenfalls gerichtsbekannten Mittäter sind schon in eigenen Verfahren zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Weil sich mindestens einer der Angeklagten einem mehrfach angesetzten Gesamtprozess durch Nichtauffindbarkeit entzogen hatte, musste sich die Justiz in Einzelverfahren mit der Straftat befassen.

Zeuge ist auch durch die Polizei nicht auffindbar

Eine der verurteilten Täter, der nunmehr als Zeuge aussagen soll, war auch zum Fortsetzungstermin durch die Polizei nicht auffindbar. Bewährungshelfer und Jobcenter wüssten ebenfalls nicht, wo er sich aufhalte, gab der Vorsitzende Richter Thomas Schulz bekannt.

Auf den Zeugen hätte man verzichten und trotzdem zum Urteil kommen können. Doch auch einer der seinerzeit fünf im Einsatz befindlichen Polizisten war am zweiten Prozesstag wegen eines Auslandsurlaubs nicht verfügbar.

Grad der Alkoholisierung des Angeklagten unklar

Der Verteidiger des 23-Jährigen will diesen Beamten aber unbedingt hören, weil er als einziger etwas zu einer möglicherweise entlastenden Alkoholisierung seines Mandanten sagen könne.

Der Angeklagte behauptet, zum Tatzeitpunkt stark angetrunken gewesen zu sein. Im Polizeiprotokoll findet sich indes eine Notiz, wonach er 0,0 Promille hatte. Es sei gar kein Test gemacht worden, behauptet der Angeklagte. Drei Polizisten sagten als Zeugen aus, dass sie den Atemalkoholtest nicht vorgenommen haben.

Wenn sich dieser aber im Protokoll finde, sei er auch gemacht worden. Prozessfortsetzung soll am 26. März sein. Dann wird auch das Urteil erwartet.