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Bewährungsstrafe für eine 25-Jährige Frau wird aus Liebe zur Einbrecherin

24.03.2015, 01:19

Von Wolfgang Biermann

Stendal l Nicht erwiderte Liebe ist so manches Mal der Auslöser von Straftaten. So wohl auch in diesem Fall, der am Amtsgericht verhandelt wurde und der eine 25 Jahre alte Stendalerin fast ins Gefängnis brachte. Sie kam noch einmal mit einer Bewährungsstrafe davon. Zu den Tatvorwürfen: Die junge Frau fühlte sich zu einer ihrer Ausbilderinnen bei einem Bildungsträger hingezogen. Die aber wollte von ihr und gleichgeschlechtlicher Liebe nichts wissen. Das sagte sie ihr wohl auch ganz eindeutig. Doch die junge Frau kam nicht los von ihr. Sie habe die Nähe zu ihrer Angebeteten gesucht und nichts stehlen wollen, begründet die Verteidigerin einen Einbruch ihrer Mandantin in das Haus der Ausbilderin im September vorigen Jahres. Sie benutzte dazu nach eigenen Angaben einen Schlüssel, den sie versteckt im Gartenhaus gefunden hatte.

Bei ihrem "Besuch" richtet sie Unordnung an und lässt eine Fernbedienung fürs Gartentor und den Hausschlüssel mitgehen. Dann ruft sie mit ihrem Handy die Polizei und informiert sie vom Einbruch, verschweigt aber ihre Identität und ihre Täterschaft. Die Beamten kommen sehr schnell auf die Angeklagte. In akuter Geldnot befindlich, nimmt sie nur wenige Tage nach der ersten Tat ihrem Vater, den sie nur "Erzeuger" nennt, weil er sie als Kleinkind geschlagen und ins Heim gegeben hat, die EC-Karte weg und hebt am Geldautomaten zweimal Geld - insgesamt 110 Euro - damit ab. Diebstahl und Computerbetrug nennt der Gesetzgeber diese Straftaten, die die Angeklagte allesamt einräumte. Das Geld vom Vater habe sie für eine dringende Autoreparatur verwendet.

Angeklagte zeigt Reue

Das Problem für Staatsanwalt und Richter war, sie hatte schon im Juli vorigen Jahres eine Bewährungsstrafe wegen Tankbetruges und Verletzung des Post- und Briefgeheimnisses erhalten. Als Zustellerin eines privaten Postdienstleisters habe sie ihre Arbeit nicht geschafft und etliche Briefe weggeworfen. Weil sie die Post mit ihrem Privatfahrzeug ausfuhr, fürs Tanken wegen minimaler Bezahlung aber kein Geld hatte, sei sie drei Mal ohne zu bezahlen von der Tankstelle weggefahren, erklärte die Verteidigerin. Die entstandenen Schulden stottert die 25-Jährige, die ab April eine Tätigkeit im sozialen Bereich aufnehmen will, ab.

Alle Prozessbeteiligten taten sich schwer mit der Bestrafung für die offensichtlich Reue zeigende und arbeitswillige Angeklagte. Der Strafrichter hatte ein psychiatrisches Gutachten erstellen lassen. Der Sachverständige fand aber bei der Angeklagten keinen Anhalt für verminderte oder gar aufgehobene Schuldfähigkeit. "Unter Beachtung der besonderen Umstände" verhängte das Gericht die von Staatsanwaltschaft und Verteidigung übereinstimmend geforderte Haftstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt für drei Jahre zur Bewährung. "Das ist ein großer Vertrauensvorschuss, nutzen Sie die Chance", hieß es im Urteil.