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Angesetzte Zwangsversteigerung für das Gebäude Breite Straße 65 aufgehoben Innenstadthaus kommt nicht unter den Hammer

Von Wolfgang Biermann 31.03.2015, 01:26

Stendal l Am Dienstag, 17. März, sollte um 9 Uhr im Saal 112 des hiesigen Amtsgerichtes ein recht markantes Gebäude der Stendaler Innenstadt für 70000 Euro unter den Hammer kommen. Doch die seit dem 22. Januar dieses Jahres unter dem Geschäftszeichen 7K36/14 auf einem Aushang des Amtsgerichtes angekündigte Zwangsvollstreckung des Wohn- und Geschäftshauses Breite Straße 65 wird nicht stattfinden. Zumindest nicht am 17. März. "Aufgehoben" steht seit kurzem in roter Schreibschrift auf dem Schriftstück im Schaukasten des Gerichts. "Der Zwangsversteigerungstermin ist auf Antrag des Gläubigers aufgehoben worden", sagte Gerichtssprecher Michael Steenbuck auf Volksstimme-Anfrage. Eine Begründung hierfür sei nicht mitgeteilt worden.

"Muss auch nicht, der Gläubiger bestimmt selbst, ob er ein Verfahren betreiben will oder nicht", so der Sprecher weiter. Denkbar sei, dass das Objekt zu mutmaßlich günstigeren Konditionen "freihändig" verkauft werden konnte oder dass dem Eigentümer eine Umschuldung gelungen ist beziehungsweise er die Forderung beglichen habe. Weiteres war dazu nicht zu erfahren. Auch nicht, wer Eigentümer und Gläubiger war oder ist.

Nur: "Im Zweifel ist der Gläubiger eine Bank, die aus Gründen der Diskretion ohnehin nichts über Geschäftsvorfälle mitteilt."

Kein Einzeldenkmal, aber Teil des Denkmalsbereiches

Das teilunterkellerte, dreigeschossige Gebäude sei um 1900 errichtet worden. Es bestehe "erheblicher Modernisierungs- und Sanierungsstau, über einen Abbruch ist hinsichtlich des hohen Sanierungsaufwandes nachzudenken", so war es bis zur Aufhebung des Versteigerungstermins im Internetportal www.versteigerungspool.de zu lesen. Das Gebäude sei demnach kein Einzeldenkmal, jedoch Bestandteil des Denkmalbereiches Altstadt. Das Objekt, dass sich quasi an der Schnittstelle Fußgängerzone und nördlicher Breite Straße befindet, sei zum Zeitpunkt der Wertermittlung teils eigengenutzt, teils vermietet und teils leerstehend gewesen. Im Erdgeschoss befindet sich ein Blumenladen.

Laut Aushang im Amtsgericht besitzt das im Grundbuch im Blatt 736, Flur 31, Flurstück 115 eingetragene Gebäude eine Größe von 310 Quadratmetern, wobei im Internet von einer kompletten Wohn- und Nutzfläche von etwa 470 Quadratmeter die Rede war.