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Regressansprüche wegen Wahlwiederholung Fälschung kostet fast 100.000 Euro

Zwei ungültige Wahlgänge im Mai und November 2014, dazu die
Wahlkampfaufwendungen der Parteien - die Briefwahlfälschung dürfte für
die Drahtzieher teuer werden. Kosten in fast sechsstelliger Höhe stehen
im Raum.

10.04.2015, 01:22
ARCHIV - ILLUSTRATION - Ein Mann wirft am 20.09.2013 im Wahlamt von Frankfurt am Main (Hessen) einen Wahlbrief mit den Stimmzetteln in eine Wahlurne. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa (zu dpa lhe: «Viele Landrats- und OB-Wahlen 2015 in Hessen» vom 12.02.2015) +++(c) dpa - Bildfunk+++
ARCHIV - ILLUSTRATION - Ein Mann wirft am 20.09.2013 im Wahlamt von Frankfurt am Main (Hessen) einen Wahlbrief mit den Stimmzetteln in eine Wahlurne. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa (zu dpa lhe: «Viele Landrats- und OB-Wahlen 2015 in Hessen» vom 12.02.2015) +++(c) dpa - Bildfunk+++ dpa

Stendal l Die Fälschung der Briefwahl im vorigen November hat gleich mehrere Nachspiele. Eines ist konkret terminiert: Am 21. Juni wird der Stadtrat nach der von den Fälschungen überschatteten und gescheiterten Briefwahlwiederholung vom 9. November neu gewählt.

Möglicherweise werden bis dahin auch schon Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft aus den umfangreichen Ermittlungsverfahren gegen rund zehn Beschuldigte um Ex-CDU-Stadtrat Holger Gebhardt öffentlich.

Allein 33.700 Euro Aufwand bei Wahl am 25. Mai 2014
Seit dieser Woche gibt es nunmehr eine konkrete Aufstellung der Stadtverwaltung, welche Kosten die durch die Manipulation unwirksam gewordenen Wahlgänge verursacht haben. Allein rund 33700 Euro hat die Stadtratswahl am 25. Mai 2014 gekostet. Sie setzen sich aus Druck- und Portokosten für Wahlbenachrichtigungskarten, Stimmzettel, Versandkostenbriefwahl und anderes (20.000 Euro), öffentliche Bekanntmachungen (2500 Euro), Kosten für die Ausstattung der Wahlvorstände, Briefumschläge, Papier und anderes (5700 Euro) und die Aufwendungen für die Wahlvorstände und des Wahlausschusses (5500 Euro) zusammen.

Etwas günstiger war die Wiederholung der Briefwahl. Sie schlug in den einzelnen Positionen mit 19.700 Euro zu Buche, heißt es in der Aufstellung des Rathauses, die Oberbürgermeister Klaus Schmotz (CDU) nach einer Anfrage der Stadträtin Birgit Köpke (Linke) veranlasst hatte.

Diese 63.400 Euro dürfte sich das Rathaus nach Abschluss aller Verfahren von den Verursachern zurückholen wollen. Grundsätzlich könne die Stadt hier Regressansprüche stellen, hatte Rechtsamtsleiter Rüdiger Hell im Januar vor dem Sonderausschuss Wahlprüfung erklärt. "Wir würden außergerichtlich zur Zahlung auffordern und andernfalls klagen", sagte Hell damals. Hier gelte eine Verjährungsfrist von drei Jahren.

Parteien stehen vor ungeplanten Kosten
Dies dürften nicht die einzigen Kosten sein, die die Wahl- und Urkundenfälscher erwarten. Die kandidierenden Parteien und Einzelbewerber müssen im Juni erneut einen Wahlkampf finanzieren. Über alle Parteien hinweg schätzen Kenner den Wahlkampfaufwand für Stendaler Verhältnisse ingesamt auf zwischen 30.000 und 40.000 Euro ein. Ihre jeweiligen Kosten könnten die Parteien als wirtschaftlichen Schaden geltend machen, so der Rechtsamtsleiter.

Neben bundesweiten Negativ-Schlagzeilen, Vertrauensverlust und dem finanziellen Schaden drohen angesichts der Schwere der Vorwürfe den Drahtziehern der Briefwahl-Fälschung letztlich bis zu fünf Jahre Haft beziehungsweise Geldstrafen.