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Amtsgericht Stendal Marihuana für zehn Euro an einen Schüler verkauft

Von Wolfgang Biermann 17.04.2015, 01:17

Stendal l Wegen Abgabe von Drogen an einen Minderjährigen in Tateinheit mit Drogenbesitz in vier Fällen ist jüngst ein 22-Jähriger aus einem Ort bei Stendal vom Amtsgericht zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Gericht folgte den übereinstimmenden Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung und setzte die Strafe für zwei Jahre zur Bewährung aus.

In seinem Plädoyer sprach Staatsanwalt Bernd Blasczyk davon, dass dies "nicht der typische Fall von Drogenhandel" gewesen sei. Darum solle man "die Kirche im Dorf lassen". Der 22-Jährige, der nach eigenen Angaben seit zwei Jahren selbst Cannabis konsumiert, hatte laut Anklage einem 14-jährigen Schüler am 8. Oktober vorigen Jahres Marihuana zum Preis von zehn Euro verkauft. Die Mutter des Jungen hatte das Rauschgift bei ihrem Sohn gefunden, diesen zur Rückgabe zum Angeklagten geschickt und den 22-Jährigen angezeigt. Die Polizei fand in der darauf angesetzten Wohnungsdurchsuchung beim Angeklagten geringe Mengen Cannabis und Utensilien zum Drogenkonsum.

Verurteilter muss zwei Jahre "sauber" bleiben

"Das stimmt so, ich bereue das", sagte der 22-Jährige. Er habe es "mit Dealen probiert, aber die Geschäfte liefen nicht gut". Die Vorsitzende Richterin Petra Ludwig sagte zur Drogenabgabe an Minderjährige: "Das ist das Schlimmste, was man machen kann: Rauschgift an Kinder verkaufen." Das stelle nach dem Gesetz ein Verbrechen dar, das mit Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren bestraft werden könne. Allerdings ginge es hier um "Kinkerlitzchen im Vergleich mit anderen Drogengeschichten". Außerdem habe er mit seinem Geständnis dem 14-Jährigen die Aussage vor Gericht erspart. Er habe inzwischen die Suchtberatung aufgesucht, um vom Rauschgift loszukommen, bekundete der Angeklagte.

"Bleiben Sie zwei Jahre sauber, sonst müssen Sie die Strafe absitzen", gab Richterin Ludwig dem 22-Jährigen mit auf den Weg.