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Wahlskandal Stendal Zentralregister für Briefwahl-Bevollmächtigte

Der Briefwahlskandal von Stendal gilt inzwischen deutschlandweit als einmalig. Sachsen-Anhalts Innenministerium will jetzt dafür sorgen, dass eine Wiederholung ausgeschlossen ist.

21.04.2015, 01:22

Stendal/Magdeburg l Ausgangspunkt für die Fälschung von Briefwahlunterlagen bei der Stadtratswahl am 25. Mai 2014 in - nach Volksstimme-Informationen - mehr als 50 Fällen war eine Verwaltungspanne im Briefwahlbüro der Stendaler Stadtverwaltung. Dort hatten im vorigen Mai die Mitarbeiterinnen des Rathauses 189 Briefwahlunterlagen an nur zwölf Bevollmächtigte herausgegeben. Erlaubt sind jedoch nur maximal vier pro Bevollmächtigten, im "Fall Stendal" also 48.

Schriftliche Versicherung auf Wahlscheinantrag

Jetzt plant das Ministerium zwei Änderungen in der Kommunalwahlordnung, die ausschließen sollen, dass eine Verwaltung die so genannte Vierer-Regelung "übersieht" beziehungsweise diese von Bevollmächtigten umgangen werden kann.

So soll der Wahlscheinantrag künftig um eine schriftliche Versicherung des Bevollmächtigten ergänzt werden. Ministeriumssprecher Stefan Brodtrück: "Das heißt, der Bevollmächtigte bestätigt gegenüber der Gemeinde, dass er nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Empfangnahme des Wahlscheins mit den Briefwahlunterlagen vertritt." Diese Versicherung war bislang schon gefordert. Allerdings "formlos" - und von der Verwaltung in Stendal nicht beachtet worden.

Bei dieser Versicherung der Bevollmächtigten will es das Ministerium indes nicht belassen. Um die Einhaltung der Vierer-Regelung auch kontrollieren zu können, soll von den Wahlbehörden ein Verzeichnis angelegt werden dürfen. Die Erstellung und Speicherung eines solchen Bevollmächtigten-Verzeichnisses wird derzeit unter "Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Belange" geprüft, erklärte der Sprecher.

Gespanntes Warten auf die Ermittlungsergebnisse

Nach den bislang bekannt gewordenen Erkenntnissen der Stendaler Staatsanwaltschaft war durch die Verwaltungspanne die Fälschung der Briefwahlunterlagen erst möglich geworden. Die Strafverfolger haben Ermittlungen gegen den Ex-CDU-Stadtrat Holger Gebhardt und zehn Verdächtige aus seinem politischen sowie privaten Umfeld eingeleitet. Wann diese abgeschlossen sein werden, ist derzeit offen. In Justizkreisen heißt es, dass dies aber noch vor der Wiederholung der Stadtratswahl am 21. Juni der Fall sein könnte.

Der "Fall Stendal" schreibt auch bundesweit Wahlgeschichte. Wie es heißt, soll er auch Thema beim jährlichen Treffen der Landeswahlleiter beim Bundeswahlleiter werden. Sachsen-Anhalts neue Briefwahl-Pläne gelten im Vergleich als diejenigen mit der höchsten Sicherheitsstufe.