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Bürgermeisterwahl in Arneburg Kandidat zweifelt Wahlgültigkeit an

Am Sonntag wurde Lothar Riedinger (CDU) mit 60,7 Prozent de Stimmen erneut zum Arneburger Bürgermeister gewählt. Schon einen Tag zuvor ging bei der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises ein Schreiben mit Bitte um Prüfung der Wahlgültigkeit ein. Steht nun ein Wahleinspruch im Raum?

Von Doreen Schulze 21.04.2015, 03:23

Arneburg l Bei der Bürgermeisterwahl in Arneburg unterlag Carsten Engelmann mit 25,5 Prozent. Noch vor Bekanntgabe des Wahlergebnisses, nämlich schon am Sonnabend, schickte er ein Schreiben mit Bitte um Prüfung der Gültigkeit der Wahl per Mail und per Einschreiben an die Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises. Anlass die Wahlgültigkeit zu prüfen, hat Engelmann, da er die Neu- tralitätspflicht der Wahlleiterin Ingrid Dybski "massiv verletzt" sieht.

Wie Engelmann in seinem Schreiben an die Kommunl-aufsicht erklärt, ist Dybski satzungsgemäß zur Neutralität verpflichtet. Diese Neutralitätspflicht sieht er aber verletzt, da sie ihn öffentlich, während der Veranstaltung zur Vorstellung der Bürgermeisterkandidaten am Mittwoch voriger Woche, kritisiert habe. Im Schreiben an die Kommunalaufsicht heißt es zum einen: "Sie sagte, ich hätte in meinem Wahlkampfbrief geschrieben `Mitarbeiter der Stadtverwaltung schwüngen sich zu Herren über die Bürger auf`, das sei eine Unverschämtheit, dem müsse sie als ehemalige Mitarbeiterin der Verwaltung widersprechen." Zum zweiten sieht sich der Arneburger von Dybski persönlich angegriffen, weil sie die Art und Weise der Sanierung seines privaten Wohnhauses auf dem Burgberg kritisierte.

Bei der Veranstaltung in Vorbereitung auf die Bürgermeisterwahl, initiiert durch Lutz Rosenkranz, der sich neben Riedinger und Engelmann ebenfalls um das Bürgermeisteramt bewarb, sieht Engelmann durch die Äußerungen Dybskis die Wähler beeinflusst. "Prinzipiell muss man im Wahlkampf derlei Angriffe, die zu zweitens als persönlich zu qualifizieren sind, hinnehmen", äußert sich Engelmann. Hinzunehmen sei dies aber nicht von Mitgliedern des Wahlausschusses. Den Prüfungsantrag stellte Engelmann vor dem Wahltag. "Sollte ich die Wahl gewinnen, wäre auch dieses Ergebnis von der Prüfung betroffen", erklärte er.

Wahleinspruch ist binnen zwei Wochen einzureichen

Ihre Neutralitätspflicht sieht Ingrid Dybski nicht verletzt. "Ich habe ihn nicht kritisiert. Ich habe die Tatsachen aus seinem Schreiben korrigieren wollen." Sie verweist darauf, dass sich Engelmann in seinem Wahlbrief unter der Überschrift "Phantasiestadt Beton" dem Problem der Stadtgestaltung annehme, selbst aber eine Mauer auf seinem Grundstück errichtet habe. "Ich habe ihn als Bürgerin fragen wollen, wie er dazu steht", erklärte sie auf Nachfrage.

Die Kommunalaufsichtsbehörde bestätigte auf Volksstimme-Anfrage, dass das genannte Schreiben vorliegt: "Es wird eingehend geprüft. Es sind weitere Informationen notwendig, die die Kommunalaufsicht nunmehr abgefordert hat. Das Ergebnis wird in der laufenden Woche vorliegen." Um einen Einspruch handele es sich derzeit aber nicht, erklärt die Behörde. Ein Wahleinspruch ist beim zuständigen Wahlleiter binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses einzureichen, so die Kommunalaufsicht. Das Wahlergebnis wurde gestern vom Wahlausschuss festgestellt.

Gegenkandidat Lutz Rosenkranz erwägt derzeit keinen Wahleinspruch. Er stellte am Sonntagabend dem Wahlausschuss die Frage, wie die Briefwahl umgesetzt wurde. Im Hinblick auf die Ereignisse bei den Wahlen in Stendal sei es wichtig, Augenmerk darauf zu legen, so Rosenkranz. "Man konnte mir eine Auskunft geben, und momentan sehe ich keinen Grund, Wahleinspruch einzulegen", erklärte er auf Volksstimme-Nachfrage.

Als Verlierer sieht sich Rosenkranz nicht: "Riedinger hat ein klares Ergebnis erzielt. Das muss man so hinnehmen." Rosenkranz machte darauf aufmerksam, dass er selbst bei der Bürgermeisterwahl vor sechs Jahren 29 Stimmen erzielte. Diesmal waren es 106. Bei all seinen Unterstützern bedankt er sich.