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Landgericht Stendal Kreissparkasse und Bauunternehmer einigen sich

Von Wolfgang Biermann 21.04.2015, 01:24

Stendal l Der Prozesswirrwarr um Geldforderungen eines Bauunternehmers an die Kreissparkasse auf der einen und deren Aufrechnung gegen diese Forderungen wegen vorgeblicher Mängel in der Bauausführung und überhöhten Rechnungen auf der anderen Seite hat ein überraschendes Ende gefunden. Beide Seiten haben einem Vergleichsvorschlag der 1. Zivilkammer unter Vorsitz von Landgerichtsvizepräsidentin Haide Sonnenberg zugestimmt, wie die Volksstimme auf Nachfrage von Gerichtssprecherin Stefanie Hüttermann erfuhr. Demnach sind gleich drei anhängige Prozesse beendet worden, und können die Akten 21 O 153/13, 21 O 20/14 und 23 OH/13 geschlossen werden.

Wie berichtet, hatte Hans-Joachim M., er galt in der Ära Burmeister als von der Sparkasse meist bevorzugter Bauunternehmer, von seinem damaligen Auftraggeber fast 10000 Euro für Bauarbeiten am sparkasseneigenen Fachwerkhaus Hallstraße 67 in Stendal nachgefordert. Das Gericht hatte M.s Nachforderung in Höhe von 9963,64 Euro für die Errichtung eines Fahrradstandes entsprochen. Auf der anderen Seite hatten die Richter aber die Gegenforderungen der Sparkasse für mangelhaft ausgeführte Bauarbeiten in den Geschäftsstellen Schollene und Schönhausen insoweit anerkannt. Ein Bausachverständiger hatte einen Teil der Arbeiten bemängelt. Für das Gericht war es "unstreitig", dass Gegenansprüche der Sparkasse bestehen (Volksstimme berichtete).

Konkretes über den Inhalt des jetzt geschlossenen Prozessvergleiches war auch im Nachgang von der Gerichtssprecherin nicht zu erfahren.