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Privatschüler müssen weiter fürs Altoa zahlen

27.04.2015, 14:21

Stendal (bb) l Privatschüler müssen auch künftig im Freiszeitbad Altoa für den Schulsportunterricht Eintritt zahlen. Dies sei langjährige Praxis und es bedürfe eines Stadtratsbeschlusses, um dies zu ändern, teilte die Stadtverwaltung auf Anfrage mit.

Im Stadtrat hatte Harry Peter Güssau, Fraktionschef CDU/Landgemeinden/Grüne) geäußert, dass es in Stendal eine Ungleichbehandlung zwischen Schülern von privaten und staatlichen Schulen gebe. Und das könne nicht sein (die Volksstimme berichtete). Vertreter der Bilingualen Grundschule hatten sich mit einem Schreiben an alle Stadtratsfraktionen gewandt.

Jeder Schulträger müsse eigenständig für die materiellen und personellen Voraussetzungen sorgen, um einen Schulsport und damit auch den Schwimmunterricht zu organisieren, sagt Stadtsprecher Klaus Ortmann. Die Stadt erfülle ihre Verpflichtung für die Schulen in ihrer Trägerschaft, in dem sie Zeiten für Schwimmunterricht im Altoa anmiete. Laut Nutzungsvertrag werden dafür 443438 Euro jährlich für den Schul- und Vereinsschwimmsport fällig. "Jeder andere Schulträger muss dementsprechend ebenfalls für die Nutzung des Bades für den Schwimmunterricht ein Entgelt zahlen", sagte Ortmann.Im Übrigen sei die Bilinguale Grundschule nicht die einzige Schule, bei denen die Schüler Eintritt zahlen müssen. Die Grundschulen aus Rochau, Tangerhütte, Gardelegen, Hohenberg-Krusemark, Sanne Arneburg, Schollene, Schinne, Jävenitz, Lüderitz, Grieben, Bismark, Tangermünde sowie die Förderschule Gardelegen, die Pestalozzi- und die Hellene-Keller-Schule Stendal und auch das Privatgymnasium Tangermünde und die BBS in Stendal gehören dazu.

Für die Nutzung der Schulen wurden laut Stadtverwaltung im Jahre 2014 insgesamt 12322,50 Euro eingenommen.