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Strafe wegen Betruges für einen 49-Jährigen aus Osterburg Beschuldigter hat Anwalt nicht bezahlt

Von Wolfgang Biermann 08.05.2015, 01:17

Stendal l Weil ein Osterburger im Februar vorigen Jahres die Leistungen eines Rechtsanwaltes in Münster in Anspruch genommen, diesen aber nicht bezahlt hatte, muss er jetzt eine Geldstrafe von 150 Euro zahlen. Der Anwalt hatte Strafanzeige wegen Betruges erstattet, als er sein ausstehendes Honorar von 833 Euro auch per Vollstreckungsverfahren nicht eintreiben konnte.

Das Amtsgericht Stendal verhängte daraufhin auf Antrag der Staatsanwaltschaft ohne mündliche Verhandlung eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen à zehn Euro (150 Euro) gegen den 49-Jährigen. Der aber legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Und so kam es nun doch noch zur Verhandlung. Er hätte mit dem Anwalt Ratenzahlung vereinbart und vergeblich auf eine Rechnung gewartet, gab der Angeklagte den ahnungslosen Zahlungswilligen.

Angeklagter verstrickt sich in Widersprüche

Dass dem wohl nicht so war, hielt das Gericht dem 49-Jährigen anhand von zu den Prozessakten gereichten Unterlagen des Rechtsanwalts vor. Er habe sich an den Münsteraner Anwalt gewandt, weil dieser als Spezialist in Sachen Verletzung des Urheberrechtes gelte. Er sei beschuldigt worden, illegal Musikdateien aus dem Internet heruntergeladen zu haben, wäre aber unschuldig, erklärte der Osterburger. Allerdings verstrickte sich der Angeklagte immer mehr in Widersprüche.

So will er nicht nur die Schreiben seines Anwalts, sondern auch Gerichtspost nicht erhalten haben, obgleich es dafür Nachweise gibt, wie Richter Thomas Schulz nach einem Blick in die Akten sagte. Die besagte Ratenzahlungsvereinbarung, die der Anwalt dem Angeklagten hat zukommen lassen, sei noch immer von diesem nicht unterzeichnet, monierte Schulz. Die habe er nie erhalten, hielt der Angeklagte dagegen.

Inzwischen haben sich laut Gericht die Forderungen des Anwalts einschließlich der Gebühren schon von 833 auf gut 1000 Euro hochgeschraubt. Er sei gut beraten, seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen.

Geldstrafe kann auch abgearbeitet werden

"Wenn der Anwalt und weitere Zeugen hier anreisen und aussagen müssen, wird es richtig teuer", redete die Staatsanwältin dem Angeklagten ins Gewissen. Schließlich gab er klein bei. "Da sucht man Hilfe und dann so was." Bei ihm sei nichts zu holen, zu pfänden gebe es nichts. Eine eidesstattliche Versicherung habe er auch schon abgegeben.

Die 150 Euro Geldstrafe könne er auch abarbeiten, gab ihm Richter Schulz mit auf den Weg.