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Amtsgericht verhängt 1200 Euro Geldstrafe Konto des Vaters geplündert

19.05.2015, 01:24

Von Wolfgang Biermann

Stendal l Eine bislang nicht vorbestrafte Stendaler Rentnerin muss wegen Untreue 1200 Euro Geldstrafe zahlen. Dies legte das Amtsgericht Stendal jetzt fest. Die Mittsechzigerin hatte eine Vollmacht für das Konto des Vaters. Als dieser ins Pflegeheim gekommen war, bediente sie sich im Jahr 2013 mehrfach von dessen Girokonto. Seine darauf eingehende Rente sollte indes mit zur Deckung der Heimkosten herangezogen werden.

Das Sozialamt der Stadt, das den größeren Anteil an den Heimkosten trug, hatte den Fall zur Anzeige gebracht. Das Gesetz nennt diesen Straftatbestand Untreue und sieht im Erfüllungsfalle Gefängnis bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Sie hätte das Geld nicht für sich genommen, sondern davon Sachen gekauft, die der Vater im Heim benötigt habe, behauptete die Angeklagte. Sie hätte nicht gewusst, dass sie das nicht dürfe. Die vom Strafrichter am Amtsgericht verlesenen Kontoauszüge sprechen indes eine andere Sprache. Demnach gab es Barabhebungen und Dutzende Rechnungen von Versandhäusern und Teleshopping-Anbietern. Außerdem hatte sie vor gut einem Jahr einem Richter am Landgericht bei einer Anhörung gegenüber eingeräumt, das Geld für sich selbst verbraucht zu haben, wie er als Zeuge vor dem Amtsgericht aussagte. "Sie wähnte sich im Recht, weil sie in der Vergangenheit ihren Vater betreut und ihm auch Geld gegeben hat", so der Richter im Zeugenstand.

Auch ein Diebstahl im Supermarkt war angeklagt

Angeklagt war auch ein Ladendiebstahl am 26. November in einem Supermarkt in Stendal-Stadtsee. Das diesbezügliche Verfahren wurde jedoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt, weil der Diebstahl von Lebensmitteln, geringwertiger Kosmetik und einer Strumpfhose gegenüber der Untreue nicht beträchtlich ins Gewicht falle.

In einem sogenannten Rechtsgespräch, landläufig Deal genannt, verständigten sich Staatsanwaltschaft, Richter und die Angeklagte, die monatlich gut 1100 Euro Rente bezieht, auf die Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 30 Euro (1200Euro). Damit kam sie recht billig davon. Denn in zwei Strafbefehlen hatte die Staatsanwaltschaft zuvor insgesamt 60 Tagessätze à 50 Euro (3000Euro) eingefordert.

Die Angeklagte nahm das Urteil sofort an.