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Bundesgerichtshof hebt Urteil auf Drogenfall wird neu aufgerollt

Von Wolfgang Biermann 20.05.2015, 01:25

Stendal l Besitz und Erwerb von Marihuana, Kokain und Amphetaminen sowie Drogenhandel wird einem 27-Jährigen aus einem Ort bei Stendal zur Last gelegt. Nach Revision durch den Bundesgerichtshof (BGH) steht er zum zweiten Mal in der selben Sache vor Gericht. Diesmal vor der 1. Großen Strafkammer am Landgericht.

Die 2. Große Strafkammer hatte ihn am 19. August 2014 zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt und ihn außerdem in den Maßregelvollzug zur Drogentherapie eingewiesen. Drogenfahnder hatten den 27-Jährigen nach längerer Observierung am 15.Januar 2014 mit einem Zug aus Hannover von einem Drogenkauf kommend, mit knapp 30 Gramm Kokain, fast 200 Gramm Marihuana und etwa 60 Gramm Amphetamine im Gepäck festgenommen: Gesamtwert 2800 Euro. In seinem Pkw fanden die Ermittler weitere Drogen. Zudem konnte ihm laut Urteil vom August der Kauf von Drogen in drei Fällen nachgewiesen werden. Der Angeklagte hatte den Kauf eingestanden, beharrte aber darauf, die Drogen nur zum Eigenkonsum und nicht zum Weiterverkauf erworben zu haben (Volksstimme berichtete).

Im Februar hatte der BGH das Urteil auf Revision des Angeklagten teilweise aufgehoben. Die Karlsruher Richter bestätigten das Landgerichtsurteil weitgehend. Sie bemängelten aber unter anderem, dass die Richter in Stendal den Eigenkonsum des Angeklagten nicht hinreichend geprüft hatten.

Beim Prozessauftakt am Dienstag blieb der Angeklagte dabei, dass er die Drogen "auf Vorrat zum Eigenkonsum" gekauft habe. Mit 15 probierte er nach eigenen Angaben erstmals Cannabis, mit 18 kamen noch Amphetamin und Kokain hinzu. Zwei Studiengänge hat er angefangen, sie aber wieder abgebrochen. 1000 Euro hätte er an Bafög und familiärer Unterstützung monatlich zur Verfügung gehabt und diese fast gänzlich in Drogen umgesetzt. Indes hatte das Landgericht im August in seinem Urteil eine andere Rechnung aufgemacht. Demnach hätte er für seinen angegebenen Drogenkonsum weit mehr als 1000 Euro im Monat aufbringen müssen. Es sah die Finanzierungslücke durch Drogenhandel gedeckt. Eine Erklärung blieb der Angeklagte auch jetzt schuldig.

Noch in diesem Monat wolle er eine stationäre Drogentherapie beginnen. Ein Gerichtspsychiater, der im Vorjahr eine Therapie im Maßregelvollzug empfohlen hatte, sprach sich nun angesichts einer Therapiezusage einer Reha-Klinik für Suchterkrankungen in Magdeburg gegen eine Unterbringung im Maßregelvollzug aus.

Die Staatsanwaltschaft beantragte eine zweijährige Bewährungsstrafe und die Aufhebung des Haftbefehls vom Januar 2014. Das Landgericht setzte ihn daraufhin auf freien Fuß. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.