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Altmärker kommt mit Bewährungsstrafe davon 27-Jähriger nimmt Drogentherapie auf

Von Wolfgang Biermann 23.05.2015, 01:17

Stendal l Die 1. Große Strafkammer am Landgericht Stendal hat am Donnerstag erwartungsgemäß nach Aufhebung eines vorigen Urteils der 1. Großen Strafkammer durch den Bundesgerichtshof einen 27-Jährigen aus einem Ort bei Stendal wegen Erwerb, Besitz und Handeltreiben mit Drogen zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt und diese Strafe für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Eine Unterbringung im Maßregelvollzug hielt das Gericht für "unverhältnismäßig".

"Trotz erheblicher Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Angaben des Angeklagten, wonach die bei ihm gefundenen Drogen vollständig für seinen Eigenkonsum bestimmt waren", haben die Richter nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" zu seinen Gunsten entschieden. Die 2. Große Strafkammer hatte ihn im August vorigen Jahres zu zweieinhalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt und in den Maßregelvollzug zur Drogentherapie eingewiesen. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil nach Revision durch den Angeklagten in Teilen aufgehoben und an eine andere Kammer zurückverwiesen.

Der 27-Jährige war am 15. Januar 2014 auf dem Stendaler Bahnhof im Besitz von Kokain, Marihuana und Amphetaminen im Gesamtwert von 2800 Euro festgenommen worden und saß seitdem in U-Haft. Die Drogen hatte er in Hannover bei einem Dealer gekauft. In seinem Pkw fanden die Ermittler ebenfalls Drogen. Von einem hiesigen Drogenhändler hatte er in drei nachgewiesenen Fällen weitere Drogen erworben.

Die BGH-Richter befanden in ihrem Revisionsbeschluss, dass die 1. Große Strafkammer im Vorjahr die Frage des Eigenbedarfs nicht gründlich genug geklärt hatte. Immer wieder hatte der Angeklagte beteuert, so auch zum Prozessauftakt am 20. Mai, die Drogen seien nur für ihn bestimmt gewesen. In Kürze will er eine mehrmonatige stationäre Drogentherapie in einer Fachklinik für Suchtkranke beginnen, wofür es auch schon eine Kostenzusage gebe. Die Teilnahme an dieser Therapie wurde ihm vom Gericht denn auch zur Auflage gemacht. Breche er sie vorzeitig ab, müsse er die Haftstrafe antreten. Das gelte auch, wenn er sich medizinischen Drogenscreenings in der Bewährungszeit entziehen würde.

In die jetzt ausgesprochene Bewährungsstrafe ist auch ein rechtskräftiger Strafbefehl des Amtsgerichts Magdeburg wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr einbezogen worden. Im Mai 2013 hat er demnach bei seiner Flucht vor einer Verkehrskontrolle mit einem Leihwagen in Magdeburg etliche Autos beschädigt.