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Beschlüsse zu Dienstaufsichtsbeschwerden "Kein lästiges Einmischen des Bürgers"

Wie es mit den Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Oberbürgermeister Klaus
Schmotz (CDU) weitergeht, ist offen. Möglich ist, dass gegen die
Beschlüsse Widerspruch eingelegt wird.

Von Donald Lyko 03.06.2015, 03:35

Stendal l Es ging um ihn. Darum gesellte sich Klaus Schmotz am Montag während der Debatte und Abstimmung zum Publikum - dort saß auch Thomas Larek. Der Mann, der beide Dienstaufsichtsbeschwerden erhoben hatte, und über den Reiner Instenberg, Vorsitzender der Mitte-Fraktion, sagte: "Herr Larek ist der einzige aus der Bürgerschaft, der Flagge zeigt. Der den Mut aufbringt, sich zu wehren." Schon allein das rechtfertige, "dass man ihm ordentliche Antworten gibt".

Die Linke-Fraktion und die Mehrheit der Mitte-Fraktion - zusammen 19 Stadträte - stimmten bei beiden Vorlagen mit Nein, vier Mitte-Stadträte enthielten sich. Dem standen 15 Ja-Stimmen der Fraktion CDU/Landgemeinden gegenüber. Beide Vorlagen, mit denen die Beschwerden als unbegründet zurückgewiesen werden sollten, wurden also abgelehnt.

Wie geht es jetzt weiter? "In den nächsten Tagen wird in der Verwaltung eine gründliche rechtliche Prüfung erfolgen", sagte Stadtsprecher Klaus Ortmann. Nicht auszuschließen sei, dass innerhalb der laufenden Frist von zwei Wochen gegen diese Stadtratsbeschlüsse Widerspruch eingelegt wird - was der Hauptverwaltungsbeamte laut Kommunalverfassung machen muss, wenn die Beschlüsse seiner Auffassung nach rechtswidrig oder für die Stadt nachteilig sind.

Linke-Fraktionsvorsitzender Joachim Röxe forderte, der Stadtrat möge Dienstaufsichtsbeschwerden "nicht als lästiges Einmischen des Bürgers sehen, sondern als Chance, die Verwaltungsarbeit zu verbessern". Er und Teile seiner Fraktion sehen die Vorwürfe "nicht so unbegründet, wie es in der Vorlage heißt". Denn mindestens eine Einstellung deute auf "Filz in der Verwaltung hin", sagte Röxe und zitierte aus dem Grundgesetz-Artikel 33, wonach jeder Deutscher nach seiner Eignung und Befähigung gleichen Zugang zu einem öffentlichen Amt haben müsse. "Wie will der Verwaltungschef das umsetzen, wenn die Besetzung der Stelle ohne Ausschreibung erfolgt", fragte Röxe und kündigte an, dass seine Fraktion nach der Stadtratswahl "auf Regelungen in der Hauptsatzung drängen wird, dass Einstellungen durch den Oberbürgermeister ohne Ausschreibungen nicht möglich sind".

Solche Ausschreibungen seien gesetzlich nicht vorgeschrieben, reagierte Hardy Peter Güssau, Vorsitzender der Fraktion CDU/Landgemeinden. Etwa 20 Prozent der freien Stellen in Stendal würden mit Initiativbewerbern besetzt. Dass es keine Ausschreibung gab, "heißt nicht, dass es Filz gab", sagte Güssau.