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Schmuggelzigaretten 35-Jähriger hinterzieht 18600 Euro Steuern

Von Wolfgang Biermann 30.06.2015, 01:03

Stendal l Weil er von 2007 bis 2009 Tausende von unverzollten Zigaretten verschiedener Marken zum Stangenpreis von 15 Euro für sich, seine Lebensgefährtin sowie den Familien- und Freundeskreis erworben hat, muss ein 35-Jähriger aus einem Ort der Region 90 Tagessätze à 40 Euro, also 3600 Euro, Geldstrafe wegen Steuerhehlerei zahlen. "Ich habe die Folgen damals nicht bedacht, es tut mir leid", sagte er in seinem Geständnis vor dem Amtsgericht. Steuerfahnder waren dem Mann im Zuge der Ermittlungen gegen Zigarettenschmuggler auf die Schliche gekommen.

Inzwischen habe er die vom Finanzamt errechnete Steuerschuld von knapp 18600 Euro auch schon beglichen, gab der Angeklagte an. Und er sei seit geraumer Zeit Nichtraucher. Sein Mandant habe ansonsten eine "blütenweiße Weste" ergänzte sein Verteidiger. Ursprünglich sollte der 35-Jährige 115 Tagessätze à 30 Euro (3450 Euro) zahlen. So stand es in einem von der Staatsanwaltschaft beantragten und vom Amtsgericht erlassenen Strafbefehl, gegen den der Angeklagte Einspruch eingelegt hatte. Damit hätte er als vorbestraft gegolten, auch wenn die Geldstrafe insgesamt etwas geringer ausgefallen wäre.

Weil er aber in einer dem öffentlichen Dienst gleichgestellten Einrichtung arbeite, hätte das möglicherweise sein berufliches Aus bedeutet. Denn ab 91 Tagessätzen gelte man als vorbestraft, erläuterte Strafrichter Thomas Schulz. Das stünde dann auch im Strafregister. Bis zu 90 Tagessätzen müssten lediglich im Führungszeugnis, so man denn eines benötige, aufgeführt werden. Man gelte ansonsten als nicht vorbestraft.

Weil das bislang seine einzige Verfehlung war, die Steuerschuld getilgt, der Angeklagte einsichtig ist und Reue zeigt, beantragten Staatsanwalt und Verteidiger in seltener Einträchtigkeit, die Anzahl der Tagessätze von 115 auf 90 zu reduzieren. Das Gericht folgte dem Antrag.