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Aus dem Gericht Hitziger Streit übern Gartenzaun

Das Amtsgericht Stendal verhandelte über einen seit zwölf Jahren andauernden Nachbarschaftsstreit zweier Rentner.

Von Wolfgang Biermann 28.07.2015, 17:12

Stendal l Um einen seit zwölf Jahren andauernden Nachbarschaftsstreit in einem Dorf bei Stendal zwischen einem heute 79-Jährigen und seinem 76-jährigen Widerpart ging es in dieser Woche in einem emotionsgeladenen Strafprozess vor dem Amtsgericht Stendal. Es war nach Angaben des Angeklagten schon das vierte Mal, dass beide Parteien in einem Strafprozess aufeinandertrafen. Am Ende wurde der 79-Jährige, er sollte den 76-Jährigen durch einen Steinwurf am Arm verletzt haben, zu Lasten der Staatskasse vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen.

Streithähne zankten noch während Urteilsverkündung

Der 76-Jährige, der über eine Anwältin ein Schmerzensgeld erstreiten wollte, ging leer aus. Er muss nun auch noch seine Anwältin bezahlen. Direkte Zeugen des angeblichen Steinwurfes gab es nicht. Und so prallten die Angaben der beiden Streithähne vor Gericht aufeinander. Dabei drifteten ihre Darstellungen über den Verlauf weit auseinander. "Ich weiß hier nicht, was die Wahrheit ist. Jeder sagt zumindest nicht die ganze Wahrheit. Alle hassen sich", sagte Amtsrichterin Petra Ludwig im Urteil. Nicht mal in der Zeit der Urteilsbegründung konnten die Kontrahenten an sich halten, und es gab Unmutsäußerungen von beiden Seiten. Wie zuvor schon während des ganzen Prozesses. Dem Vorschlag zur professionellen Mediation (Vermittlung) des Konfliktes durch einen Berufsrichter stimmte der Angeklagte recht zögerlich zu. Das angebliche Opfer lehnte den Vorschlag ab: "Mit dem Menschen nicht."

Hecke ist Auslöser für neuen Streit

Was die Ursache des jahrelangen Nachbarschaftsstreits war, kam im Prozess nicht zur Sprache. Aktuell ging es um eine Hecke auf dem Grundstück eines Angehörigen des 76-Jährigen, das an das Grundstück des Angeklagten grenzt. Dem 79-Jährigen ist diese ein Dorn im Auge. Zum Geschehen: Am 13. Februar dieses Jahres trafen die beiden Streithähne in der Nähe dieses Zaunes aufeinander. Er sei übelst vom 76-Jährigen beschimpft worden, auch seine Ehefrau, gab der Angeklagte an.

Er sei vom Angeklagten im Zuge des Streites mit drei Eimern Wasser übergossen worden. Schließlich habe dieser einen Stein nach ihm geworfen. Das stimme nicht, hielt der Angeklagte dagegen. Derartige Steine gebe es gar nicht auf seinem Grundstück. Die Krone setzte dann die Ehefrau des Angeklagten dem Ganzen auf. Sie gab als Zeugin an, nicht ihr Mann, sondern der Nachbar hätte einen Stein geworfen. Nun ja, direkt gesehen habe sie das nicht. "Na dann, bis zum nächsten Mal", sagte Richterin Ludwig nach der Urteilsverkündung.