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Loslösung der Hebesätze vom Haushalt ist nun mehrheitsfähig Schmotz nimmt geplante Grundsteuererhöhung zurück

Von Reinhard Opitz 02.02.2011, 04:34

Der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt in Stendal auf dem bisherigen Niveau von 290 von Hundert. Oberbürgermeister Klaus Schmotz hat die geplante Anhebung auf 350 v. H. am Montagabend in der Hauptausschusssitzung zurückgenommen. Damit machte er den Weg frei für die neue Hebesatzsatzung, die von den Stadträten bisher mehrheitlich abgelehnt wurde.

Stendal. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe müssen keine Grundsteuererhöhung befürchten. Die von der Stadtverwaltung für dieses Jahr angepeilte Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer A ist am Montagabend im Hauptausschuss von Oberbürgermeister Klaus Schmotz (CDU) zurückgenommen worden. Mit dieser Korrektur machte er die Verwaltungsvorlage, eine Hebesatzsatzung für die Grund- und Gewerbesteuer in der Hansestadt Stendal, mehrheitsfähig. In der Abstimmung votierten acht der neun Hauptausschussmitglieder dafür. Einer, SPD-Fraktionsvorsitzender Reiner In- stenberg, blieb bei seinem Nein.

Im Finanzausschuss ein paar Tage zuvor war die Vorlage noch einstimmig abgeschmettert worden. Da stand die Grundsteuer-A-Erhöhung noch drin. Instenberg hatte bereits vor den Beratungen in den Ausschüssen eine öffentliche Diskussion entfacht. Seiner Meinung – mit der SPD keine Steuererhöhung – schlossen sich auch CDU-Fraktionschef Hardy Güssau und Vertreter anderer Fraktionen an. Die vom OB und der Kämmerei gewollte Extra-Satzung für die Steuerhebesätze drohte zu scheitern.

Nun dürfte ihr trotz der SPD-Vorbehalte am 14. Februar eine Mehrheit im Stadtrat sicher sein. Instenberg möchte lieber die jetzige Praxis beibehalten. Bisher war es üblich, dass die Steuersätze jedes Jahr an den Haushalt gekoppelt waren und mit diesem beschlossen wurden. Diesen Standpunkt bekräftigte der SPD-Fraktionschef noch einmal im Hauptausschuss.

Schmotz hingegen lieferte Argumente für die Loslösung der Hebesätze vom jeweiligen Etat. Der Grund liege in der Gemeindegebietsreform, sagte er. Wegen der Eingemeindungsverträge, die den meisten neuen Ortsteilen Übergangsregelungen zum Teil bis zum Jahr 2014 einräumen, gebe es bei den Grund- und Gewerbesteuern 18 verschiedene Steuersätze. Als Bestandteil des Etats würden sie die Haushaltssatzung "gewaltig aufblähen", meinte er. Wie Kämmerin Beate Pietrzak hinzufügte, gehe es auch um die Rechtssicherheit für die Bürger in den zwangseingemeindeten Dörfern, die ja die Hebesätze der Hansestadt sofort übernehmen müssen. Sie sollen schon jetzt, noch bevor der Haushalt 2011 beschlossen ist, ihre gültigen Steuerbescheide bekommen. Pietrzak: "Das können wir jetzt aber nicht leisten, weil wir keine Rechtsgrundlage haben."

Die neue Hebesatzsatzung würde die Steuersätze – und die Übergangsvorschriften in den Ortsteilen – längerfristig, bis zu einer Satzungsänderung, festschreiben. Wenn der Stadtrat sie am 14. Februar beschließt, würde sie rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft treten.

Auch die Ausschussmitglieder der Fraktion Linke/Bündnisgrüne stimmten der Hebesatzsatzung zu. Fraktionsvorsitzende Helga Zimmermann forderte in diesem Zusammenhang die Verwaltung auf, den Haushaltsentwurf 2011 möglichst bald vorzulegen.