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Freiheitsstrafe für 25-Jährigen in der Berufung zur Bewährung ausgesetzt Wegen lauter Musik setzte es Ohrfeige im Obdachlosenheim

Von Wolfgang Biermann 02.02.2011, 04:34

Stendal. Weil er einem Zimmernachbarn im Obdachlosenheim Stendal eine heftige Ohrfeige verpasste, so dass sich dieser beim Sturz eine blutende Wunde zuzog, und weil er zudem einmal mit der Bahn ohne Fahrkarte gefahren ist, hat das Amtsgericht Stendal im Oktober einen 25-Jährigen zu sechs Monaten und zwei Wochen Gefängnis verurteilt. In seinem Schuldspruch schloss das Gericht verminderte Schuldfähigkeit zumindest nicht aus, weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt unter Alkohol stand.

Auf seine Berufung hin verhandelte am Montag die Strafkammer 10 unter Vorsitz von Richterin Dietlinde Storch den Fall in zweiter Instanz. Laut Amtsgerichtsurteil fühlte sich der vielfach vorbestrafte Angeklagte, ein gebürtiger Westaltmärker, am späten Abend des 18. Juni vorigen Jahres von zu lauter Musik seines Zimmernachbarn belästigt. Mit der flachen Hand verpasste er dem vermeintlichen Ruhestörer einen Schlag ins Gesicht. Der schlug daraufhin mit dem Kopf auf die Bettkante und erlitt dabei eine fünf Zentimeter lange Wunde im Gesicht.

Die Tat hatte der zweifache Bewährungsversager schon vor dem Amtsgericht zugegeben und auch die Schwarzfahrt von Magdeburg nach Stendal am 13. Mai. Er möchte Bewährung für seinen Mandanten, damit er eine Entzugstherapie vollenden könne, erklärte Verteidiger Ulf Drewes. Dieser sei unter schwierigen familiären Verhältnissen aufgewachsen. Der Vater gilt als alkoholabhängig.

Der Angeklagte hat keine Berufsausbildung und lebt von staatlicher Unterstützung, will aber jetzt sein Leben ändern und die Alkoholsucht in den Griff bekommen. Er lebt derzeit in einer Betreuungseinrichtung in Gardelegen.

Mehrere Entgiftungen hat der wegen Diebstahls und Sachbeschädigung mit dem Gesetz mehrfach in Konflikt gekommene Angeklagte hinter sich. Seit September vorigen Jahres macht er auf eigene Veranlassung eine Therapie in Bernburg.

Argumente, die letztlich die Richter überzeugten, dem 25-Jährigen noch mal eine Chance zu geben. Ansonsten wäre auch der Widerruf der vorherigen Bewährungsstrafen wahrscheinlich. "Der Angeklagte hat eigeninitiativ eine positive Entwicklung gezeigt, worauf sich die günstige Sozialprognose stützen lässt", heißt es in der Urteilsbegründung. Das Gericht setzte seine Freiheitsstrafe zur Bewährung aus.