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Urteil revidiert, Mann bekommt für Missbrauch Bewährung

Von Wolfgang Biermann 14.04.2011, 04:28

Stendal.Die Staatsanwaltschaft Stendal hatte gestern Erfolg mit ihrer Berufung gegen den erstinstanzlichen Freispruch eines 41-jährigen Mannes aus einem Ortsteil von Osterburg.

Anders als das Amtsgericht, gelangte die Berufungskammer 10 am Landgericht Stendal unter Vorsitz von Richterin Dietlinde Storch zu der Überzeugung, dass sich der Angeklagte des schweren sexuellen Missbrauchs einer schlafenden Frau schuldig gemacht hat. Die Richter am Landgericht hoben den am 9. November ergangenen Freispruch auf und verurteilten den Angeklagten zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe, die sie aber zur Bewährung aussetzten. Zudem muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Demnach hat der Angeklagte an einer jungen Frau (20), die als Besucherin mit ihrem Freund die Nacht zum 24. April vorigen Jahres in seiner Wohnung verbrachte, sexuelle Handlungen vorgenommen. Sie hatte als Zeugin ausgesagt, dass sie den Angeklagten vor jenem Tag nicht kannte und von ihrem Freund spontan in dessen Wohnung mitgenommen wurde. Im Laufe des geselligen Abends sprach wohl vor allem ihr Freund dem Alkohol zu, so dass der Angeklagte das junge Paar zum Übernachten einlud. Die junge Frau und ihr Freund schliefen im Schlafzimmer und der Angeklagte im Wohnzimmer. Sie sei plötzlich davon wach geworden, dass jemand sexuelle Handlungen an ihr vornehme und habe den Wohnungsinhaber als Täter ausgemacht, hatte die junge Frau weiter im Zeugenstand ausgesagt. Ihre Tante, der sie die Erlebnisse wie auch ihrem Freund und einer Freundin später geschildert hatte, habe ihr geraten, zur Polizei zu gehen und Strafanzeige zu erstatten.

Der Angeklagte hatte die Anklagevorwürfe bestritten, von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch gemacht und auch keine Fragen beantwortet.

Kein Zweifel an der Aussage des Opfers

"Die Kammer ist davon überzeugt, dass sich das alles so zugetragen hat, wie es die Zeugin geschildert hat. Wir haben keinen Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussage", begründete Richterin Storch das Urteil. Das Gericht habe keine Belastungstendenz erkennen können. Das Opfer habe heute, ein Jahr nach der Tat, noch immer Ängste. Zudem hätten Zeugen das Opfer nach der Tat als "verstört, verängstigt und aufgewühlt" geschildert. Für den Angeklagten spreche indes, dass er nicht vorbestraft ist und möglicherweise durch Alkohol enthemmt gewesen sei.