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Stendaler wegen Vergewaltigung angeklagt Sex erzwungen oder einvernehmlich?

16.03.2011, 04:28

Von Wolfgang Biermann

Stendal. Einvernehmlicher Sex oder Vergewaltigung? Mit dieser Frage muss sich seit gestern die Erste Große Strafkammer am Landgericht Stendal auseinandersetzen. Der 38-jährige Umsiedler mit Wohnsitz in Stendal beteuert auf der Anklagebank, dass der Oralsex in der Nacht auf den 26. Juni 2009 in beider Willen geschah.

Die Anklage spricht hingegen von brutal erzwungenem Sex mit einer heute 22-Jährigen. Demnach soll der Angeklagte zufällig zusammen mit dem späteren Opfer auf einer Party gewesen sein, auf der er Wodka konsumierte. Angetrunken habe man sich auf den Heimweg zu in der Nachbarschaft gelegenen Wohnungen im Stadtseegebiet gemacht. In der geschlossenen "Neuen Taverne", für die der Angeklagte aber einen Schlüssel hatte, kehrte das Duo ein.

Bis dahin herrschte wohl Einvernehmen. Doch dann soll der Angeklagte die junge Frau geschlagen und an den Haaren gezerrt haben, um den Beischlaf zu erzwingen. Zudem soll er gedroht haben, ihr Säure ins Gesicht zu gießen und sie "in den Puff zu vermitteln". Das Opfer soll ihn angefleht haben, von ihr zu lassen, zumal sie ihre Periode habe. Daraufhin soll der 38-Jährige das Opfer gezwungen haben, den Oral-Sex an ihm durchzuführen, wobei er ihr den Kiefer auseinandergedrückt habe. Hämatome und Schmerzen waren laut Anklage die Folge.

So sei es nicht gewesen, behauptete der Angeklagte. Vielmehr hätten beide noch mehrere Flaschen Wein in der "Taverne" geleert. Schläge habe es nicht gegeben. Und die Drohungen wären nicht gegen sie gerichtet gewesen. Gleichwohl seien ihm in der Untersuchungshaft doch Zweifel an der Einvernehmlichkeit zum Sex gekommen. "Wenn das falsch gelaufen ist", bereue er es und sei bereit, dem Opfer Schmerzensgeld zu zahlen.

Die junge Frau, die als Nebenklägerin vor Gericht auftritt, sagte gestern mit Beistand eines Rechtsanwaltes hinter verschlossenen Türen aus. Ein so genanntes Rechtsgespräch zwischen Verteidiger, Staatsanwältin und Gericht brachte zuvor keine Einigkeit, wie die Vorsitzende Richterin Stefanie Hüttermann bekanntgab.

Weil der 38-Jährige noch wegen zwei Körperverletzungen vor Gericht steht, sind noch drei weitere Prozesstage mit dann wieder öffentlichen Zeugenaussagen angesetzt.

Das Urteil wird für Anfang April erwartet.