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Prügelattacken Rechter gegen Linke beim Rolandfest 2008 vor dem Landgericht verhandelt Zeuge erschien mit 3, 2 Promille Alkohol

Von Wolfgang Biermann 22.04.2010, 04:49

Stendal. Da waren es nur noch vier. Im Prozess am Landgericht Stendal um Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung sind am Dienstag zwei weitere Angeklagte freigesprochen worden. Dafür hat das Gericht gegen eines der Opfer 300 Euro Ordnungsgeld verhängt. Wie berichtet, sollen mehr als 20 von der Staatsanwaltschaft der rechten Szene zugerechnete Männer mit Baseballschlägern, Schlagstöcken, Flaschen und Fäusten auf eine dem linken Spektrum zugehörige Gruppe eingeschlagen haben. Tatort war der Stendaler Winckelmannplatz, Tatzeit das Rolandfest 2008.

Acht Stendaler im Alter von 21 bis 30 Jahren sollen laut Staatsanwaltschaft dabei gewesen sein und saßen deshalb auf der Anklagebank. Wie aus der Anklage und dem bisherigen Prozessverlauf hervorgeht, handelte es sich bei der nächtlichen Attacke um einen Rachefeldzug der Rechten. Etwa 20 Linke sollen zuvor in Stendal-Nord einen Rechtsgesinnten verprügelt und auf das Auto eines anderen eingetreten haben. " Scheiß Antifaschisten, wir machen euch fertig " und andere rechte Parolen sollen dann am Winckelmannplatz, die körperlichen Attacken begleitend, gebrüllt worden sein.

Ein 21-Jähriger ist gleich beim Prozessauftakt in der Vorwoche zu einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte als Einziger die Beteiligung an der Schlägerei gestanden und seinen Taten abgeschworen. Ein 22-Jähriger kam am selben Tag frei, weil ihm laut Gericht nichts nachzuweisen war. Zwei der sechs verbliebenen Angeklagten wurden am Dienstag nun ebenfalls vom Vorwurf des Landfriedensbruchs und der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Auch ihre Tatbeteiligung habe nicht nachgewiesen werden können, so das Gericht.

Am Dienstag sollte als Zeuge ein junger Mann aussagen, der als Opfer bei der Attacke von einem Baseballschläger am Kopf getroffen und verletzt worden war. Allerdings erschien der Zeuge sichtlich angetrunken. Eine vom Gericht angeordnete Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 3, 2 Promille. Daraufhin sprach die Jugendkammer unter Vorsitz von Richter Gerhard Henss ein Ordnungsgeld von 300 Euro gegen den alkoholisierten Zeugen aus. Zahlt er nicht, drohen drei Tage Haft. Da er zu einer Aussage vor Gericht nicht fähig war, ist seine vor der Polizei gemachte Aussage verlesen worden. Demnach habe er bei dem Überfall auf dem Winckelmannplatz niemanden erkannt. Plädoyers und Urteile werden am 27. April erwartet. Die für heute geplante Fortsetzung entfällt, ebenso ein vorsorglich angesetzter Termin am 29. April.