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Landgericht spricht Urteile zur Attacke Rechter beim Rolandfest 2008 Angriff nach Art eines Indianerüberfalls

Von Wolfgang Biermann 28.04.2010, 04:53

Stendal. Das Landgericht Stendal hat gestern vier Männer im Alter von 18 bis 30 Jahren der gemeinsam begangenen gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Zwei von ihnen wurden nach Jugendstrafrecht zu einem Jahr beziehungsweise zu 18 Monaten Jugendstrafe, ein 19-Jähriger zu zwei Wochen Dauerarrest und ein 30-Jähriger zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Die Freiheitsstrafen hat das Gericht – bis auf den Arrest – für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Die Jugendkammer unter Vorsitz von Richter Gerhard Henss folgte mit ihrem Urteil weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die vier Stendaler beim Rolandfest 2008 auf dem Winckelmannplatz eine der linken Szene zugehörige Gruppe von Männern zusammengeschlagen haben. Zwei der vier Angeklagten haben sich zudem des schweren Einbruchsdiebstahls in eine Garage schuldig gemacht. Die Staatsanwaltschaft rechnet die vier dem rechten Spektrum zu.

Nach Feststellung des Gerichts habe man sich am Abend des 20. Juni 2008 verabredet, in Wildwest-Manier einen " Angriff nach Art eines Indianerüberfalls auf einen Siedlertreck zu starten ". Die Gruppe der Angreifer war etwa 25 Mann stark, schwarz gekleidet und teils vermummt. Bewaffnet waren sie nach Zeugenaussagen mit Baseballschlägern, Schlagstöcken und Flaschen als Wurf- und Schlagwerkzeug. Rechte Parolen wurden gegrölt, die Opfer als " Zecken " beleidigt, bespuckt und schließlich heftig malträtiert.

" Das war nicht spontan, das war verabredete Rache ", so Richter Henss. Zuvor habe seinen Worten zufolge eine " linke Horde " in der Preußenstraße einen Rechtsgesinnten geschlagen und das Auto eines weiteren demoliert. Drei der Angeklagten hatten eingeräumt, zur Tatzeit am Winckelmannplatz gewesen zu sein, eine Tatbeteiligung aber bestritten. Der 30-Jährige hatte geschwiegen und von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch gemacht. Er war aber von einem völlig unbeteiligten Zeugen als einer der Täter erkannt worden.

" Es kommt nicht entscheidend darauf an, wer den Baseballschläger geschwungen hat und wer nicht ", stellte Henss klar. Beim Prozessauftakt hatten noch acht Männer auf der Anklagebank gesessen. Drei waren wie berichtet freigesprochen worden, weil ihnen laut Gericht keine Täterschaft nachzuweisen war. Ein 21-Jähriger, der einen Schlag mit einem Baseballschläger gestanden hatte, war zu einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Den auf dem Winckelmannplatz Befindlichen sollte " eine Ansage gemacht werden ", hatte er ausgesagt. Der Platz gilt als Treffpunkt der linken Szene. " Seien Sie froh, dass sich das Verfahren durch beschränkte personelle Mittel bei Polizei und Justiz so lange hingeschleppt hat. Sonst hätte es wesentlich eindeutigere Sanktionen gegeben ", schloss Richter Henss die Verhandlung.