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Abfallgebührensatzung mit Gleichheitsgrundsatz vereinbar ? GWG erwägt Klage gegen den Landkreis

Von Reinhard Opitz 17.03.2010, 04:52

Der Landkreis Stendal hat den Widerspruch der Gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft Stendal ( GWG ) gegen den Abfallgebührengescheid 2010 ( die Volksstimme berichtete ) zurückgewiesen. Die GWG erwägt nun, den Klageweg einzuschlagen.

Stendal. Kampfeslust blitzt aus ihren Augen, wenn Regina Gehlhar und Manuela Leo den mit blutroten Kirschen bedruckten Aktenordner aufschlagen. " Tollkirschenordner " nennen die GWG-Geschäftsführerin und ihre Mitarbeiterin inzwischen die Sammelmappe für die Unterlagen zur Müllentsorgung und den Schriftverkehr mit der Abfallentsorgungsgesellschaft ALS. Da sich Regina Gehlhar so schnell nichts überhelfen lässt, schon gar nicht exorbitante Gebührenerhöhungen für ihre Mieter, wird gerade ein neues Kapitel der Auseinandersetzungen mit der ALS beziehungsweise dem Landkreis geschrieben.

Wie berichtet, hatte die GWG gegen den Abfallgebührenbescheid mit den in diesem Jahr fälligen Abschlägen Widerspruch eingelegt. Statt 10 570 Euro im vergangenen Jahr soll die kleine Genossenschaft mit ihren reichlich 300 Mietern in diesem Jahr 16 185 Euro für die Müllentsorgung zahlen – eine Steigerung um 53 Prozent. Gebührenerhöhungen im Bereich von 20 bis 38 Prozent je Haushalt hatte der Kreistag im November 2009 für den Zeitraum 2010 bis 2012 beschlossen. Aber 53 Prozent mehr für die Entsorgung der Sammelcontainer der GWG ? Dafür fehlt Regina Gehlhar jegliches Verständnis, zumal sie ihre Mieter, wie sie sagt, stets zu konsequenter Mülltrennung angeregt und auf diese Weise Gebühren eingespart hat.

Doch der Landkreis hält die Berechnungen der ALS für korrekt und bezeichnet den Gebührenbescheid mit Schreiben vom 2. März als rechtmäßig. " Ich bleibe dabei : Das kann so nicht sein !", lässt sich die GWG-Geschäftsführerin nicht beirren. Zusammen mit ihrer Mitarbeiterin Manuela Leo machte sie sich ans Rechnen und kam zu einem erstaunlichen Ergebnis : Wenn jeder Haushalt seinen Müll in einer eigenen Tonne sammeln würde statt wie jetzt in jeweils einer Gemeinschaftstonne pro Eingang – dann wär ‘ s billiger. Zum Beispiel wären im Haus Frommhagenstraße 51 / 52 nur 600 statt 628 Euro fällig, obwohl der Aufwand für die ALS – es müssten 14 statt drei Restmülltonnen geleert werden – wesentlich größer wäre. Für Regina Gehlhar steht fest : " Die Gebührensatzung muss überprüft werden. " Sie ist entschlossen, am Verwaltungsgericht Magdeburg zu klagen. Ganz so weit sei es noch nicht, sagt Anwalt Dieter Nitzsche, der die GWG vertritt. Doch es werde wohl dahin führen. Nitzsche : " Es kann nicht sein, dass Sammelcontainer teurer bewertet werden als einzelne. Möglicherweise muss überprüft werden, ob die Satzung mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist. "