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Tat machte Schlagzeilen Heerener (28) ab 12. Januar vor Gericht

Von Wolfgang Biermann 07.01.2010, 04:53

Stendal. Aus strafrechtlicher Sicht beginnt das Jahr 2010 im Landgericht Stendal am heutigen Donnerstag mit einem Prozess um einen erschossenen Hund. Die Hündin namens Sonja soll von einem Mann aus der Westaltmark gezielt angeschossen worden sein, sodass sie eingeschläfert werden musste.

Der Terminplan des Landgerichts hält für diesen Monat einiges bereit. Die Palette reicht vom Diebstahl zweier Flaschen Wodka über Drogenhandel, Brandstiftung, gefährliche Körperverletzung und bewaffneten Raubüberfall bis hin zum Totschlag.

Schlagzeilen machte die Tat eines wohl psychisch kranken 28-Jährigen aus Heeren. Er soll im Zustand der Schuldunfähigkeit am 15. Juli 2009 seine Mutter mit einem Brotmesser erstochen haben. Nach einem erfolglosen Suizidversuch soll er später versucht haben, auch seinen Vater zu erstechen. Der Prozess beginnt am 12. Januar. Drei Verhandlungstage sind angesetzt worden. Wie Gerichtssprecher Dr. Michael Steenbuck der Volksstimme sagte, hat die Staatsanwaltschaft Stendal gegen den 28-Jährigen Antrag auf Sicherungsverwahrung gestellt. Er gilt demnach nicht als Angeklagter, sondern als Beschuldigter. Die mögliche gerichtliche Einweisung in den Maßregelvollzug könne durchaus langfristiger sein als eine Haftstrafe, so Steenbuck. Einmal im Jahr prüfe eine sogenannte Strafvollstreckungskammer den weiteren Verbleib im Maßregelvollzug.

Ein 26-Jähriger muss sich am 15. Januar vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts verantworten. Ihm werden zwei bewaffnete Raubüberfälle zur Last gelegt. Zum einen soll er, mit einer Pistole bewaffnet, am 8. Oktober 2009 eine Tankstelle in Schönhausen überfallen und dabei 300 bis 400 Euro erbeutet haben. Zum anderen ist er angeklagt, am 12. Oktober 2009 einen Getränkeshop in Genthin ausgeraubt zu haben. Beute dabei : 110 Euro. Auf bewaffneten Raub stehen laut Gerichtssprecher im Regelfall fünf Jahre Gefängnis als Mindeststrafe.

Eine 25-Jährige steht ab 14. Januar zusammen mit einer 47-jährigen Westaltmärkerin vor der Berufungskammer, weil beide für einen Großbrand verantwortlich sein sollen. 59 Feuerwehrleute aus sieben Wehren benötigten 14 Stunden, um den Scheunenbrand am 14. Januar 2007 in Fleetmark ( Altmarkkreis Salzwedel ) zu löschen. Beide Frauen sind vom Amtsgericht Salzwedel zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.