1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Nach Verhandlung direkt in Jugendhaft

Nach Verhandlung direkt in Jugendhaft

Von Wolfgang Biermann 23.12.2009, 04:53

Stendal. Wegen Diebstahls, Betrugs und Besitzes von Rauschgift hatte das Amtsgericht Stendal einen 20-jährigen Stendaler am 31. August zu einem Jahr Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt. Gegen das Urteil hatte der rechtlich als Heranwachsender geltende junge Mann Berufung eingelegt.

Die wurde am vergangenen Donnerstag vor der Jugendkammer am Landgericht Stendal unter Vorsitz von Richter Gerhard Henss verhandelt. Wobei bis zuletzt unklar war, ob der Angeklagte überhaupt erscheinen würde. Denn den Kontakt zu seinem Verteidiger Matthias Hildebrandt hatte er nach seiner Entlassung aus der U-Haft ebenso abgebrochen wie den zu seiner amtlich verordneten Bewährungshelferin. Noch dazu hatte er unangekündigt seinen Wohnsitz gewechselt. Doch der von Hartz IV lebende Angeklagte mit erweitertem Realschulabschluss, der trotz seiner Jugend schon einige Erfahrungen mit der Justiz gemacht hat, erschien vor Gericht – offensichtlich aber wenig motiviert. Auf Nachfrage des Gerichts gab er an, sich weder um eine Ausbildung bemüht, noch die gerichtlich verordneten Stunden gemeinnütziger Arbeit geleistet zu haben. " Keine Lust " und " zu faul " – damit begründete er sein ( Nichts- ) Tun. " Was machen Sie so den ganzen Tag ?", wollte Richter Henss wissen. " Drogen nehmen ", kam als Antwort. Auf die Frage des Gerichts, wie es denn weitergehen solle, antwortete er : " Kann ich auch nicht sagen. " Rechtsanwalt Hildebrandt brachte in seinem Plädoyer vor, dass sein Mandant ein " desillusionierter und mutloser Mensch " sei, der " nichts in den Griff kriegt ", keine Hilfe wolle und sie auch nicht annehme.

Der Verteidiger stellte die Berufung ins Ermessen des Gerichts. " Sie haben die letzte Chance vertan ", sagte denn auch Staatsanwältin Dagmar Regel in Richtung Angeklagten. Der hatte nicht geleugnet, in einem Supermarkt eine Flasche Wodka gestohlen zu haben. Zudem gelangte er im Mai in den Besitz von Kontounterlagen eines anderen und hob damit bei der Sparkasse in Stendal am Schalter insgesamt fast 2000 Euro ab.

Aus vier Urteilen

machen die Richter eins

Vor einem Jahr schlug er vor einem Einkaufsmarkt einem Opfer sechs Mal mit der Faust ins Gesicht. Am Haltepunkt Bindfelde stahl er aus einem Rucksack zehn Euro und eine EC-Karte. Das Landgericht verwarf die Berufung und bildete aus drei Vorverurteilungen und dem jüngsten Urteil des Amtsgerichts eine Gesamtstrafe : ein Jahr Jugendstrafe. Absolut ungewöhnlich : Der Angeklagte nahm das Urteil noch im Saal an und bat das Gericht, die Haftstrafe sofort antreten zu dürfen. Seine Sachen dafür habe er dabei. Die Entscheidung darüber hatte aber nicht die Jugend-, sondern die aus Berufsrichtern besetzte sogenannte Strafvollstreckungskammer am Landgericht. Die setzte den Haftbefehl wieder in Vollzug und entschied, den Angeklagten sofort in die Jugendanstalt Raßnitz zu überstellen.