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Stadtrat beschließt Gebührensatzung für Gewässerunterhaltung Es bleibt bei Bagatellbeiträgen

23.12.2009, 04:53

Stendal ( ro ) Mit Bescheiden an die Grundstückseigentümer über zahlreiche Bagatellbeiträge hatte sich die Stadt Stendal im Oktober einen Eintrag ins Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler eingehandelt. Jetzt sind die Beitragssatzungen für die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung beschlossene Sache.

Im Hauptausschuss hatte Linke-Bündnisgrüne-Fraktionsvorsitzende Helga Zimmermann noch einmal zart angefragt, ob man nicht doch eine Kleinstbetragregelung in die Satzung schreiben sollte. Doch auch sie, die sonst nicht so leicht umzustimmen ist, ließ von ihrem Ansinnen ab. Der Hauptausschuss und im Dezember auch der Stadtrat als letzte Instanz beschlossen die geänderte Gebührensatzung einstimmig.

Jeder einzelne Beitrag eines Grundstückseigentümers müsse " parzellenscharf " berechnet werden, hatte OB-Stellvertreter Axel Kleefeldt argumentiert. Führe die Stadt eine Untergrenze ein, um Centbeträge zu vermeiden – zum Beispiel einen Mindestbeitrag von 2, 50 Euro – sei das gegenüber den anderen ungerecht. Irgendwo müsse dann die Grenze schließlich gezogen werden, meinte Kleefeldt. Einige, die mit einem Cent darunter liegen, hätten Glück, die anderen müssten zahlen.

Kämmerin Beate Pietrzak lieferte den noch nicht restlos überzeugten Stadträten möglicherweise das entscheidende Argument : Alle Verwaltungsgemeinschaften, die sie kenne, sagte sie, würden die Beiträge schon lange auf diese Weise eintreiben, einschließlich der Bagatellbeträge.

Bis 2005 war das anders. Da zahlte die Stadt ihren Mitgliedsbeitrag an den Unterhaltungsverband " Uchte " aus dem städtischen Haushalt. Dieser hält damit die Vorflutergräben der Uchte wie Flott-, Ollendorfscher oder Kuhgraben am Fließen. Doch der Verband erhöht die Beiträge regelmäßig – von 3, 07 Euro pro Hektar Grundstücksgröße 1992 über neun Euro im Jahr 2005 auf zwölf Euro in diesem Jahr –, und die städtischen Finanzen werden immer angespannter. Also wird der Beitrag nun rückwirkend bis 2006 auf alle, die ein mehr oder weniger großes Stück Scholle ihr Eigen nennen, umgelegt. Dafür schickte die Verwaltung 10 000 Gebührenbescheide im gesamten Bereich der VG Stendal-Uchtetal heraus, einen Teil davon über Beträge, die das Porto kaum überstiegen.

Den Bürokratievorwurf des Steuerzahlerbundes wies OB Klaus Schmotz jeoch zurück. Die Kosten von 8000 Euro für die Bescheide würden durch Einnahmen von 463 000 Euro mehr als wettgemacht.