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Stadträtin Katrin Kunert ( Linke ) kritisiert Preisanhebungen der SWG 14 Prozent der Mieter müssen mehr zahlen

Von Reinhard Opitz 09.09.2009, 05:01

Stendal. Die stadteigene Stendaler Wohnungsbaugesellschaft ( SWG ) hat 14 Prozent ihrer Mieter ab 1. Oktober Mietpreiserhöhungen angekündigt. Das bestätigt Geschäftsführer Daniel Jircik auf Nachfrage der Volksstimme, nachdem Linkspartei-Stadträtig Katrin Kunert am Montagabend das Thema im Stadtrat öffentlich gemacht hatte. Laut Kunert handelt es sich um Preisanhebungen von 22 bis 30 Cent je Quadratmeter. Sie kritisierte das Vorgehen der SWG als " nicht hinnehmbar ". Der Geschäftsführer hätte ihrer Meinung nach vorab den Aufsichtsrat informieren und ihm gegenüber die Erhöhung begründen müssen.

Oberbürgermeister Klaus Schmotz positionierte sich nicht, sagte aber eine Prüfung der Angelegenheit zu. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Reiner Instenberg verteidigte die SWG. Nur wenn ein ganzes Wohngebiet von einer Mieterhöhung betroffen sei, sei das Sache des Aufsichtsrats, sagte er. Bei einzelnen Fällen könne der Geschäftsführer allein entscheiden.

" Das ist keine generelle Mieterhöhung ", sagt Daniel Jircik. Vereinzelt würden Wohnungen gleichen Standards unter dem durchschnittlichen Mietpreis eines Wohnquartiers liegen. " Diese Ungleichbehandlung sollte mit der Mietanpassung überwunden werden ", argumentiert der SWG-Geschäftsführer. " Deshalb wurden die betroffenen Wohnungen im Rahmen des operativen Geschäfts der SWG der ortsüblichen Vergleichsmiete angepasst. "

Diese liege bei etwa 3, 80 Euro je Quadratmeter für teil- und unsanierte Wohnungen und bei 4, 60 Euro für sanierten Wohnraum. Nur darunter liegende Mieten seien angepasst worden, sagt Jircik und versichert : Die vom Landkreis festgelegten Obergrenzen für angemessene Mieten würden damit nicht überschritten.

Das sieht der Geschäftsführende Vorsitzende des Mietervereins Stendal und Umgebung ein wenig anders. " Die Arge finanziert im Landkreis Stendal nur Quadratmetermieten bis 3, 50 Euro ", so Günter Kasten zur Volksstimme. " Für Hartz-IV-Empfänger, die die Differenz selbst aufbringen müssen, kann das sehr bitter sein. " Ihm lägen Beispiele vor, da müssten SWG-Mieter 15 bis 16 Euro monatlich mehr zahlen.

Grundsätzlich hat Kasten aber " keine großen Magenschmerzen " mit der Mieterhöhung. Die SWG habe die Kappungsgrenzen nicht überschritten und gebe als Begründung jeweils vier Vergleichswohnungen an. Das sei so in Ordnung.

Nur in Einzelfällen sei die Sperrfrist von einem Jahr nicht eingehalten worden. Günter Kasten : " Diese Mieterhöhungen sind zurückzuweisen. " Im Übrigen gebe es keine gesetzlichen Vorgaben, ob der Aufsichtsrat einbezogen werden müsse oder nicht.