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Plädoyers im Drogenprozess vor dem Landgericht Stendal / Staatsanwalt fordert : Sechs Jahre für "Gott am Dealerhimmel"

Von Wolfgang Biermann 03.09.2009, 05:01

Stendal. Sechs, zweieinhalb und zwei Jahre Gefängnis hat gestern die Staatsanwaltschaft in einem Drogenprozess vor dem Landgericht Stendal beantragt. In diesem Prozess vor der Großen Strafkammer 1 geht es um Besitz, Erwerb und gewerbsmäßigen Handel illegaler Drogen. Zwei Stendaler ( 41 und 23 ) und ein Magdeburger ( 23 ) sind angeklagt, kiloweise Haschisch, Amphetamine, Ecstasy, Marihuana und Kokain erworben, teils selbst konsumiert und damit gedealt zu haben. Von 2007 bis zu seiner Festnahme im Januar 2009 soll das geständige Trio in unterschiedlicher Tatbeteiligung agiert haben.

Gestern stellte das Gericht unter Vorsitz von Richterin Simone Henze-von Staden vier weniger ins Gewicht fallende von insgesamt 13 Anklagepunkten ein. Der 41-J ährige, der als Haupttäter gilt, soll an den neun verbleibenden maßgeblich beteiligt gewesen sein. Die beiden Mitangeklagten hingegen hätten nur in fünf beziehungsweise drei Fällen mitgewirkt, Drogen zu beschaffen.

Für den 41-J ährigen, der elffach, darunter auch mehrfach einschlägig vorbestraft ist, beantragte Staatsanwalt Bernd Blasczyk sechs Jahre Haft. Der Angeklagte sei Bewährungsversager und auch nach Therapien rückfällig geworden. Zur Tataufklärung habe er wenig beigetragen, " nur einige Brocken hingeworfen ", so der Staatsanwalt. Mit dem " Bruttoumsatz " von insgesamt 25 000 Euro aus den Drogengeschäften habe sich der Angeklagte " Markenklamotten " gekauft und die Wohnung teuer eingerichtet. Gegenüber Zeugen aus dem Umfeld des 41-J ährigen soll sich dieser selbst als " Gott am Dealerhimmel " bezeichnet haben.

Zweieinhalb Jahre Haft beantragte Blasczyk für den 23-jährigen Mittäter aus Stendal. Bewährung sei nicht drin, obwohl der ebenfalls vorbestrafte Angeklagte erheblich mit zur Aufklärung der Fälle beigetragen habe. Für den 23-jährigen Kumpan aus Magdeburg, der dem Haupttäter drei Drogendeals in seiner Heimatstadt vermittelt haben soll, forderte der Staatsanwalt zwei Jahre Gefängnis, für drei Jahre ausgesetzt zur Bewährung. Dazu noch 2000 Euro Geldstrafe, zu zahlen an eine gemeinnützige Einrichtung.

Demgegenüber stellte Rechtsanwalt Hartmut Pawlitzki, Verteidiger des 41-J ährigen, dessen Suchtprobleme als Krankheit in den Vordergrund. " Krankheit lässt sich nicht durch Strafe beeindrucken ", so der Anwalt. Sein Mandant wolle die Therapie. Das möge das Gericht in der Urteilsfi ndung berücksichtigen. Pawlitzki plädierte für zweieinhalb Jahre Gefängnis. Für den 23-jährigen Stendaler stellte dessen Verteidiger, Rechtanwalt Bruno Heine, den Antrag auf zwei Jahre Gefängnis mit Bewährung. Verteidigerin Heidrun Ahlfeld plädierte für den 23-jährigen Magdeburger auf sechs Monate Haft mit Bewährung. Eine Geldstrafe solle er nicht auferlegt bekommen. Am 14. September soll das Urteil gesprochen werden.