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In den Gemeinden stehen Entscheidungen an In der Altmark beginnt der Super-Wahl-Herbst am 27. September

Von Martin Rieß 22.09.2009, 06:58

Nicht allein die Bundestagswahl steht am 27. September im Landkreis Stendal auf dem wahlpolitischen Kalender. In zahlreichen Gemeinden stehen an diesem Tag Entscheidungen an. Und das ist erst der Anfang : In den Wochen darauf gibt es am 11. Oktober Bürgeranhörungen, am 29. November in einigen Gebieten Kommunalwahlen mit möglichen Stichwahlen am 13. Dezember, am 6. Dezember mit Stichwahl am 20. Dezember endet der Super-Wahl-Herbst im Landkreis.

Stendal. Dass die Stendaler sich am 27. September für oder gegen den Namenszusatz Hansestadt entscheiden können, das ist im Wesentlichen werbewirksames schmückendes Beiwerk. Und dass es an diesem Tag mit den Wahlen zum Bundestag Entscheidungen in Sachen große Politik zu fällen gilt, ist angesichts omnipräsenten Werbematerials kein Geheimnis.

Doch an diesem Tag beginnt in der Altmark auch der lokalpolitische Super-Wahl-Herbst. Am 27. September gibt es in Wittenmoor und Hüselitz einen Nachschlag für die Gemeindevertretungen : Da bei den Kommunalwahlen im Frühjahr weniger als zwei Drittel der Plätze besetzt werden konnten, gibt es der Gemeindeordnung entsprechend jetzt Ergänzungswahlen.

In Bellingen, Birkholz, Buchholz und Uchtdorf wird völlig neu gewählt. Hier hatte es nämlich zur ersten Runde der Kommunalwahlen am 7. Juni gar keine Bewerber gegeben.

Abgesetzt sind indes die geplanten Kommunalwahlen in den Gemeinden Volgfelde und Groß Schwechten mangels Bewerbern. " Ein Problem ist das rechtlich nicht, weil diese Gemeinden zum 1. Januar ohnehin zu Stendal kommen ", erklärt Annegret Schwarz vom Kreiswahlbüro. Der Grund : Dann werden aus den Gemeinderäten Ortschaftsräte, und die kommen mit weniger Mitgliedern als ihre Vorgängergremien aus.

Nach dem 27. September geht es Schlag auf Schlag weiter. Im Zuge der Gemeindegebietsreform sind für große Gebiete in der östlichen Altmark neue Verbandsgemeinden beschlossene Sache ( siehe Infokasten ). Hier müssen – je nach Größe und bislang stattgefundenen Wahlgängen – neue Räte und neue haupt- und ehrenamtliche Bürgermeister bestimmt werden.

Daneben stehen auch mehrere Bürgeranhörungen an. Die betreffen jene Gemeinden im Landkreis Stendal, die bislang nicht an der Gemeindegebietsreform teilgenommen haben.

Die größte derartige Region ist die bisherige Verwaltungsgemeinschaft Tangerhütte-Land : Während in den Dörfern rund um die kleine Stadt im Süden des Landkreises die wesentlichen Fragen zur Bildung einer Einheitsgemeinde geklärt schienen, war das in der Stadt Tangerhütte nicht der Fall. Die Folge : Die kommunale Vereinigung war geplatzt.

Da größere Gemeindestrukturen jedoch erklärtes Ziel der Landespolitik sind, werden die Eingemeindungen und Zusammenschlüsse jetzt per Gesetz zum 1. Januar 2011 erfolgen ( Gesetzestext im Internet ). Dazu werden laut Landesverfassung die Bürger zur Anhörung an die Wahlurnen gerufen.

Allerdings ist der Landtag, der dieses Gesetz – das Vierte Gemeindeneugliederungsgesetz – beschließen soll, nicht an die Bürgerbefragung gebunden. Vielmehr hat diese Befragung beratenden Charakter. Ebenso wie die Stellungnahme des Landkreises. Annegret Schwarz zudiesem Thema : " Bis auf ein paar kleine Änderungen wird der Landkreis dem Gesetzentwurf zustimmen. "

www. gemeindegebietsreform.

sachsen-anhalt. de

f 27. September : Neben der Bundestagswahl Ersatz- und Ergänzungswahlen für Gemeinderäte in Birkholz, Buchholz, Bellingen, Hüselitz, Uchtdorf und Wittenmoor f 11. Oktober : Bürgeranhörungen zum Vierten Gemeindegebietsgesetz f 29. November : In den Mitgliedsgemeinden der neuen Verbandsgemeinden werden Gemeinde- und Stadträte sowie die ehrenamtlichen Bürgermeister gewählt. In den Verbandsgemeinden zudem der Verbandsgemeinderat und die hauptamtlichen Bürgermeister. Für die Räte müssen die Kandidaten bis zum 5. Oktober, 18 Uhr, für die Bürgermeister bis 2. November, 18 Uhr, gemeldet sein f Wahlen fi nden statt am 29. November in der Verbandsgemeinde Seehausen. Dort werden in der neuen Gemeinde Aland in den bisherigen Gemeinden Aulosen, Krüden, Pollitz und Wanzer ; in der neuen Gemeinde Altmärkische Höhe mit den bisherigen Gemeinden Boock, Bretsch, Gagel, Heiligenfelde, Kossebau, Losse und Lückstedt ; in der neuen Gemeinde Altmärkische Wische mit den bisherigen Gemeinden Falkenberg, Lichterfelde, Neukirchen und Wendemark ; in der neuen Gemeinde Zehrental mit den bisherigen Gemeinden Gollensdorf und Groß Garz ; in der Hansestadt Seehausen mit den bisherigen Gemeinden Hansestadt Seehausen, Beuster, Geestgottberg, Losenrade ; gewählt werden hier zudem im gesamten Gebiet der neuen Verbandsgemeinde, ausgenommen Wahrenberg und Schönberg f Wahlen fi nden statt am 29. November in der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land. Gemeinderäte werden gewählt in der neuen Gemeinde Schönhausen mit den bisherigen Gemeinden Schönhausen und Hohengöhren ; in der neuen Gemeinde Kamern mit den bisherigen Gemeinden Kamern, Schönfeld und Wulkau ; in der neuen Gemeinde Klietz mit den bisherigen Gemeinden Klietz und Neuermark-L übars ; in der neuen Gemeinde Wust-Fischbeck mit den bisherigen Gemeinden Wust und Fischbeck. In Wust-Fischbeck wird auch der ehrenamtliche Bürgermeister gewählt. Im gesamten Gebiet der neuen Verbandsgemeinde Wahlen zum Verbandsgemeinderat und zum Verbandsgemeindebürgermeister f Wahlen fi nden statt am 29. November in der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck. Gemeinderäte und ehrenamtliche Bürgermeister werden gewählt in der neuen Gemeinde Hansestadt Werben mit den bisherigen gemeinden Werben und Behrendorf ; in der neuen Gemeinde Eichstedt mit den bisherigen Gemeinden Eichstedt, Baben, Lindtorf. Im gesamten Gebiet der neuen Verbandsgemeinde außer in Klein Schwechten und Schwarzholz werden Verbandsgemeindebürgermeister und Verbandsgemeinderatgewählt. f 6. Dezember : Vollfusion der Verbandsgemeinde Bismark / Kläden zur Stadt Bismark, gewählt werden der Stadtrat und der hauptamtliche Bürgermeister im gesamten Gebiet außer der Gemeinde Schinne. Ende der Einreichungsfrist für den Stadtrat am 12. Oktober um 18 Uhr, für den Bürgermeister am 10. November um 18 Uhr