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  7. Stendalerin zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt

Landgericht fällt Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung Stendalerin zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt

Von Martin Rieß 08.07.2009, 07:02

Stendal. Ein Jahr und sechs Monate – das ist das Urteil, das gestern von der 2. Strafkammer am Stendaler Landgericht unter Leitung vom Vorsitzenden Richter Gerhard Henss gegen Maria P. ( Name geändert ) am zweiten Verhandlungstag gefällt worden ist. Da Anklage wie Verteidigung auf Rechtsmittel verzichten, ist es sofort rechtskräftig.

Bereits am ersten Verhandlungstag vorige Woche war mit Zeugen und einem Gutachter versucht worden, das Geschehen am 22. Februar aufzuklären ( die Volksstimme berichtete ) : In angetrunkenem Zustand waren Maria P. und ihr Mann in Streit geraten, er soll sie dabei wie bereits in der Vergangenheit provoziert haben. Am Ende hatte sie ihm eine lebensgefährliche Stichverletzung zugefügt. Nur mit einer Notoperation konnte ihm das Leben gerettet werden. Eine schwere Körperverletzung, die laut Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zehn Jahren geahndet wird.

Die Staatsanwaltschaft forderte trotz dessen, dass der Ehemann lebensbedrohlich verletzt wurde, dennoch lediglich ein Jahr und sechs Monate Haft – zu zwei Jahren Bewährung ausgesetzt. Im Plädoyer der Anklage hieß es dazu, dass weder die Maria P. noch ihr Mann mit ihren Aussagen hätten zur Aufklärung wesentlich beitragen können. Beide nämlich waren am Tattag betrunken – anderthalb Stunden nach der Tat hatte man beispielsweise bei der Täterin noch einen Wert von 2, 3 Milligramm Alkohol im Blut gemessen.

Nicht allein das spreche für Maria P. Vor allem habe sie sich bislang nichts zu Schulden kommen lassen. Sie zeigte sich vor Gericht reumütig und habe ihre Tat glaubhaft bedauert. Allerdings sei die im Verfahren diskutierte These, dass der Mann bei dem Streit in das Messer hineingelaufen sei, laut Gutachter nicht glaubhaft zu halten.

Gericht folgt der Staatsanwaltschaft

Hätte die Stendalerin ihrem Mann weiteren Schaden zufügen wollen, dann hätte sie dazu jedoch die Gelegenheit gehabt, nachdem sie zugestochen hatte. Das allerdings ist nicht geschehen. Vielmehr hatte Maria P. Hilfe geleistet, soweit dies jedenfalls ihre Verfassung nach dem vom Nachmittag bis in den Abend andauernden Alkoholgenuss zuließ.

Die Verteidigung folgte im Wesentlichen der Darstellung der Anklage und beließ es bei der Bitte um ein mildes Urteil. Das Gericht folgte der Forderung der Anklage. Der Vorsitzende Richter Henss erklärte, dass er davon ausgeht, dass Maria P. nicht noch einmal mit dem Gesetz in Konflikt kommen werde. Insbesondere mit Unterstützung der Bewährungshelferin könnten Probleme – zum Beispiel mit Blick auf den Alkohol – dauerhaft gelöst werden. Zumindest was den Ehemann von Maria P. angeht, habe eine Entgiftung in den vergangenen Wochen bereits Erfolge gezeigt.

Ein juristisches Nachspiel hat übrigens die Berichterstattung einer Boulevardzeitung : Deren Redaktion hatte versäumt, die Angeklagte in den Fotos zu anonymisieren. Wie die Verteidigung von Maria P. erklärte, werde man voraussichtlich ein zivilrechtliches Verfahren mit einer Forderung auf Schadenersatz anstrengen.

Richter Henss unterstützt dieses Vorgehen : " Die Angeklagte ist rechtswidrig geschädigt worden. " Er schätzt die Chancen für die vor seiner Kammer verurteilte Stendalerin dabei als gut ein. Allerdings hatte das wiederum zur Folge, dass bei der Bewertung der Körperverletzung die fehlende Anonymisierung keine Strafmilderung mit sich brachte. Henss meinte zu Maria P .: " Sie hätten sicher auch nichts davon, wenn Ihre zur Bewährung ausgesetzte Strafe um zwei Monate gekürzt worden wäre. "