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  7. 51-Jähriger verging sich zwei Jahre lang an Stieftochter

Gestern am Landgericht zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt 51-Jähriger verging sich zwei Jahre lang an Stieftochter

Von Reinhard Opitz 21.07.2009, 05:02

Ein 51-jähriger Mann aus dem Berkauer Ortsteil Wartenberg ist gestern von der 3. Großen Strafkammer des Stendaler Landgerichts wegen sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter zu einer Freiheitsstraße von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Der aus Nordrhein-Westfalen stammende Mann war reumütig und geständig.

Stendal. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Gerhard Henss brauchte nur einen halben Tag, um Wolfgang F. für zwei Jahre und vier Monate hinter Gitter zu bringen. Die Fakten lagen relativ klar auf dem Tisch. F. gestand die ihm vorgeworfenen sechs Fälle sexuellen Missbrauchs seiner zur Tatzeit 13- und 14-jährigen Stieftochter im Wesentlichen ein. Wegen des Alters des Mädchens, das innerhalb des Tatzeitraums 14 Jahre alt wurde, differenzierte die Kammer die strafrechtlichen Tatbestände. In zwei Fällen wird ihm sexueller Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit dem Missbrauch einer Schutzbefohlenen nachgewiesen, in vier Fällen wurde er lediglich wegen des sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen verurteilt.

F. stammt aus geordneten Verhältnissen aus einem Ort in der Nähe von Gummersbach. Als er 1996 mit einer Frau und deren zwei Töchtern in Wartenberg zusammenzog – später heirateten sie –, lagen bereits zwei Ehen, aus denen acht Kinder hervorgingen, hinter ihm. Da die Frau in Schichten bei VW in Wolfsburg arbeitet und der ungelernte Arbeiter F. erwerbsunfähig ist, war er von Anfang an für Haushalt und Kindererziehung zuständig.

Er und seine Frau hätten " sexuell nicht mehr viel miteinander gehabt ", versuchte F. vor Gericht seine Übergriffe auf die Stieftochter zu begründen. Sie hätten nach seiner Darstellung im April 2007 – da war das Mädchen noch 13 – begonnen und sich bis März 2009 mehrfach wiederholt.

Schauplatz Bad, Küche, Schreibtisch ...

Schauplatz der sechs Missbrauchsfälle war die familiäre Wohnung in Wartenberg : das Bad, die Küche, der Schreibtisch oder das Bett der Stieftochter. F. bestätigte im Wesentlichen die Angaben des Mädchens, das sich inzwischen in psychiatrische Behandlung begeben musste und vor Gericht nicht aussagen wollte : Ja, er habe sie an Brust und Geschlecht berührt. Ja, er sei mit dem Finger und in einem Fall mit einer Gurke in sie eingedrungen. Ja, er habe ihr mehrfach auf den Rücken ejakuliert.

Das Gericht konnte nicht klären, ob der Angeklagte seiner Stieftochter Gewalt angetan, sie beispielsweise festgehalten habe. F. dazu : " Sie hat nicht versucht wegzulaufen, hat es hingenommen. " Dass der bisher unbescholtene F. wohl nicht pädophil veranlagt sei, bestätigte ihm Richter Henss in seiner Urteilsbegründung. Das Gericht würdigte das umfassende Geständnis und die " ehrliche Reue ", die F. vor Gericht an den Tag gelegt hatte, folgte aber dennoch nicht dem Antrag von Pflichtverteidiger Hartmut Pawlitzki, die Taten des Angeklagten nur mit einer Bewährungsstrafe zu ahnden. F ., so Richter Henss, habe das Mädchen nicht als Ersatzfrau angesehen, sondern als Lustobjekt missbraucht. Er habe sich zwei Jahre lang an ihr vergangen, nicht etwa " nur gefummelt ", was eine erhebliche Straftat darstelle. Henss : " Wir halten es für unerträglich, wenn dafür keine Freiheitsstraße ausgesprochen wird. "

Mit der Verurteilung zu zwei Jahren und vier Monaten blieb das Gericht nur um vier Monate unter dem Antrag von Staatsanwältin Rosemarie Fährmann. Auch ehrliche Reue könne den seelischen Schaden, den F. bei seiner Stieftochter angerichtet habe, nicht wieder gutmachen, sagte sie in ihrem Plädoyer.

F ., der seit vier Monaten in Untersuchungshaft in Stendal sitzt, kann seine Zelle sofort verlassen. Das Gericht setzte den Haftbefehl außer Vollzug und erteilte ihm die Auf age, seinen Wohnsitz von Wartenberg in seine nordrhein-westfälische Heimat zu verlegen, wo er bei seinen Eltern leben kann. Damit sei die Wiederholungsgefahr gebannt, Fluchtgefahr bestehe nicht.

Zweite Anklage könnte anstehen

Wenn das Urteil rechtskräftig ist, wird F. seine Haftstrafe in Nordrhein-Westfalen antreten. Von Revision ist derzeit offenbar nicht die Rede. Sein Verteidiger Hartmut Pawlitzki gestern nach der Verhandlung : " Ich werde ihm empfehlen, das Urteil anzunehmen. Bisher hat er auf seinen Anwalt gehört. "

Fünf angeblich vorangegangene Sexualstraftaten, die ihm die zweite Tochter seiner Frau vorwirft, trennte das Gericht von diesem Verfahren ab. Sie werden später verhandelt, wenn die in Auftrag gegebenen Glaubwürdigkeitsgutachten vorliegen.