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Nach den Eingemeindungen Alte Zuständigkeiten in neuen Ortsteilen

Von Martin Rieß 27.06.2009, 07:28

Stendal. Die Gebietsänderungsverträge mit mehreren Umlandgemeinden Stendals sind perfekt ( die Volksstimme berichtete ) und wurden am Donnerstagabend im Stendaler Rathaus von den Bürgermeistern und Oberbürgemeister Klaus Schmotz unterzeichnet. Damit verändern sich die kommunalen Zuständigkeiten. Wie Dr. Jörg Böhme, Vorstandsmitglied der Ärztekammer Sachsen-Anhalt und CDU-Stadtrat, am Rande einer Sitzung des Stendaler Hauptausschusses informierte, seien davon jedoch keineswegs die Zuständigkeitsgebiete der Ärzte bei der Notfallversorgung von Patienten betroffen. Die bisherigen Strukturen der medizinischen Versorgung würden auch nach dem Inkrafttreten der Eingemeindungen zum 1. Januar kommenden Jahres bestehen bleiben.

Ähnlich verhält es sich nach Auskunft von Stendals Oberbürgermeister Klaus Schmotz mit anderen Bereichen der Infrastruktur. So würden sowohl die Postleitzahlen der bislang selbständigen Gemeinden, die zur Stadt Stendal hinzukommen, als auch deren Telefonvorwahlen bis auf Weiteres weitergelten.

Der Grund : Die Strukturen in den Kommunikationsnetzen sind keine Aufgaben für die Stadt. Vielmehr ordnen die Unternehmen, die diese Netze selbständig unterhalten, die Gebiete entsprechend den technischen Anforderungen zu. In erster Linie wird das also eine Frage der effektiven Bewirtschaftung sein.