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Urteile im Prozess um Falschgeld und Drogenhandel gesprochen Bewährungsstrafe für "Blüten" und Freispruch für Rauschgift

Von Wolfgang Biermann 25.04.2009, 05:31

Stendal. Mit einer Bewährungsstrafe inklusive Verurteilung zur Ableistung von 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit sowie einem Freispruch endete gestern ein langwieriger Prozess vor dem Landgericht Stendal.

Die Große Strafkammer II hat nach zweimonatiger Beweisaufnahme die Urteile im Prozess um Falschgeld und Drogenhandel gesprochen. Zwei Stendaler ( 29 beziehungsweise 23 Jahre alt ) waren angeklagt, sich Falschgeld beschafft und damit bezahlt beziehungsweise jemanden damit beauftragt zu haben. Außerdem ging es um Rauschgift : mehr als ein Kilogramm Amphetamine und zehn Gramm Haschisch. Damit sollte laut Anklage der 29-J ährige gehandelt haben.

Bei einem zwischenzeitlich rechtskräftig verurteilten Stendaler waren bei einer Hausdurchsuchung die Amphetamine und 1600 Euro in " Blüten " gefunden worden. Das Falschgeld und die Drogen ( Marktwert 5000 Euro ) will er von dem 29-J ährigen im Beisein des 23-J ährigen erhalten haben, hatte dieser als Zeuge vor Gericht ausgesagt. Das hatten die Angeklagten aber bestritten.

" Die Aussage des Zeugen war inkonstant und zur Verurteilung nicht ausreichend, auch wenn letzte Zweifel bleiben ", begründete die Vorsitzende Richterin Simone Henze-von Staden den Freispruch in Sachen Rauschgift. Denn ob die Version der Angeklagten stimme, wisse das Gericht nicht mit Sicherheit.

Über sechs Monate hat der 29-jährige Angeklagte in Untersuchungshaft gesessen, wofür er eine Entschädigung erhalten wird. Als nicht erwiesen sieht das Gericht es auch an, dass der Angeklagte dem Zeugen die 1600 Euro Falschgeld gegeben haben soll, um damit einen Laptop zu kaufen. Zu einem anderen Schluss kamen die Richter hingegen beim Tatvorwurf gegen den 23-jährigen Angeklagten. Der hatte, was er auch zugab, am 5. August vorigen Jahres Lebensmittel in einem Supermarkt mit einem falschen Hunderter bezahlen wollen. Den Schein will er von dem Zeugen bekommen haben, ohne zu wissen, dass er nicht echt war. Doch das nahm das Gericht dem Angeklagten nicht ab.

" Ihm war zweifelsfrei bewusst, dass es sich um Falschgeld handelte ", so die Richterin. Nur eine Woche später habe der Angeklagte versucht, mit einem falschen Fünfziger in einem Getränkemarkt zwei Flaschen Bier zu bezahlen. Vor Gericht hatte er angegeben, dass ihm ein ehemaliger Schulkumpel, den er lange nicht gesehen habe und dessen Namen er nicht wisse, den Schein zum Bezahlen gegeben habe.

Doch diese Version hielt die Kammer für " lebensfremd " und verurteilte den bis dato unbescholtenen 23-J ährigen zu neun Monaten Gefängnis auf Bewährung. Wenn er sich zwei Jahre lang nichts zuschulden kommen lässt, muss er die Haft nicht antreten. Ableisten muss er in jedem Fall 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit.