1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Stadt bittet Grundstückseigentümer zur Kasse

Förderung der Innenstadtsanierung endet 2019, Hausbesitzer werden per Ausgleichsbetrag an der Werterhöhung beteiligt Stadt bittet Grundstückseigentümer zur Kasse

Von Anke Hoffmeister 17.05.2010, 07:21

Für die Sanierung der Tangermünder Innenstadt müssen die Grundstückseigentümer in naher Zukunft ihren Beitrag leisten. Per Gesetz dazu verpflichtet, wird die Stadt eine entsprechende Satzung verabschieden. Mit Briefen wird die Verwaltung die Anlieger des Sanierungsgebietes darüber informieren.

Tangermünde. Wer in Tangermündes Innenstadt ein Haus besitzt und es sanieren möchte, der hat in dieser exponierten Lage Vor- aber auch Nachteile. Vorteile hatte er bislang, weil er aufgrund dieser Lage innerhalb des sogenannten Sanierungsgebietes Fördermittel beantragen konnte, im Falle eines Einzeldenkmals sogar mit großzügiger Förderung rechnen durfte. Nachteile entstanden und entstehen ihm, wenn er Pläne für sein Objekt hat, diese jedoch ungefragt umsetzt. Fast alles, was ein Hausbesitzer innerhalb des Sanierungsgebietes an seinem Eigentum machen möchte, bedarf der Zustimmung durch allerlei Behörden. Die Stadtverwaltung hatte dazu vor Jahren eine Sanierungssatzung mit entsprechenden Zielen beschlossen.

Jetzt wird der Rat diese Satzung wieder aufheben. Der Grund: Das Sanierungsgebiet soll zum Jahre 2019 aufgehoben werden. "Wir haben das Signal bekommen, dass wir 2015 den letzten Programmbescheid erhalten werden", erklärte Bürgermeister Rudolf Opitz während der Hauptausschusssitzung am Mittwoch. Das bedeutet: Bis 2019 wird die Stadt noch Fördermittel für bestimmte Vorhaben innerhalb des Sanierungsgebietes erhalten. Danach ist Schluss. "Natürlich könnten wir auch nach 2019 damit weitermachen", sagte Opitz. Doch angesichts der Haushaltslage wäre die Stadt nicht in der Lage, ohne großzügige Unterstützung von öffentlicher Seite Vorhaben in Größenordnungen umzusetzen.

Um einen Überblick über die Ziele bis 2019 zu haben, sollen diese jetzt per Beschluss festgelegt werden. Lange Fischerstraße, Lehrerstraße, Neue Straße, Schäferstraße, Schlossfreiheit und die Promenade bis zum Bleichenberg sowie die Scheunenstraße (eingeordnet im Jahre 2017) stehen auf der Liste der bis dahin noch zu sanierenden Straßen. Als öffentliche Gebäude sind die Notpforte 2a, die Lange Straße 61 mit Hof- und Fassadengestaltung sowie einem behindertengerechten Zugang aufgeführt. Auch sollen die Sanierung der Stadtmauer und private Maßnahmen bis 2019 noch mit Fördermitteln gestützt werden. Opitz: "Ausgelassen haben wir das Gebiet der Neustadt und der Hünerdorfer Straße. Das schaffen wir in dieser Zeit nicht."

Per Gesetz verpflichtet

Mit der Aufhebung des Sanierungsgebietes und dem Abschluss der geplanten Sanierungsmaßnahmen ist die Stadt per Gesetz dazu verpflichtet, sogenannte Ausgleichsbeträge von allen Grundstückseigentümern innerhalb des Sanierungsgebietes zu erheben. Da die öffentlich finanzierte Sanierung in der Regel eine Wertsteigerung zur Folge hat, muss sich der Eigentümer an der Erhöhung des Bodenwertes beteiligen. Andererseits wird er jedoch von sonst üblichen Erschließungsbeiträgen, die beispielsweise Anlieger von Kreis- und Bundesstraßen zahlen müssen, freigestellt.

Bürgermeister Opitz dazu: "Erheben wir die Ausgleichsbeträge zum Ende der Sanierungsmaßnahme, geht das Geld an Bund und Land. Entschließen wir uns dazu, von den Grundstückseigentümern Abschlagszahlungen zu nehmen, bleibt es in der Stadt." Aus Sicht der Stadtväter könnte das Motivation für viele Grundstückseigentümer sein, bereits vor Ende 2019 die Abschlagszahlung zu leisten. Um die benennen zu können, hat die Verwaltung ein Gutachten in Auftrag gegeben. Danach ergibt sich je nach Straßenzug ein Ausgleichsbeitrag von drei bis fünf Euro pro Quadratmeter Grundstück in der Innenstadt.

Zahlung mit Nachlass

Um den betroffenen Grundstückseigentümern eine Richtzahl an die Hand zu geben, "werden wir ein Infoblatt entwerfen", sagte Opitz. Zugleich würden die Grundstückseigentümer etwa ab September Briefe von der Verwaltung bekommen, in der der zu zahlende Ausgleichsbeitrag genannt und die Varianten der Zahlung erläutert werden. Entscheidet sich der Eigentümer bis Ende 2010 dazu, freiwillig den Ausgleichsbetrag zu zahlen, würde er einen Nachlass von 20 Prozent auf den zu zahlenden Ausgleichsbetrag bekommen. Zahlt er bis Ende 2011 gibt es noch 15 Prozent Nachlass. Hat sich der Grundstückseigentümer entschieden, muss er Kontakt mit der Stadt aufnehmen und seinen Zahlungswunsch äußern. Entscheidet er sich, bis 2019 und damit auf den endgültigen Bescheid warten zu wollen, gibt es keinen Nachlass. Außerdem würde dieses Geld dann nicht der Stadt, sondern Land und Bund zugute kommen. All das Geld, das die Stadt vor 2019 von den Grundstückseigentümer erhält, wird in die Sanierung der kommunalen Straßen und Projekte fließen, erklärte das Stadtoberhaupt.

Um so verfahren zu können, muss der Stadtrat in seiner Sitzung am 26. Mai den Beschluss zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen fassen.